Grundlagen städtischer Planungen

Die hier vorgestellten Pläne und Konzepte bilden die planerische Grundlage, auf denen die Entwicklung konkreter Einzelmaßnahmen aufbaut. Sie sind  Gesamtkonzeptionen für das ganze Stadtgebiet, Stadtteile oder abgegrenzte (Bau-) Gebiete: Flächennutzungsplan vor dem Hintergrund demographischer Entwicklungen, Landschafts- und Gewässerentwicklungsplan, Ökokonto, Klimagutachten, städtebauliche Rahmenpläne und Konzepte, Bebauungspläne, sowie Maßnahmen der Stadtsanierung und Stadtbildpflege.

Durch eine integrierte Planung konnte zum einen eine ökologische Ertüchtigung der Stadt erfolgen, etwa durch die Sicherung und gezielte Vernetzung innerstädtischer Freiflächen, sowie zu den umgrenzenden Landschaftsräumen, zum anderen eine dynamische und wirtschaftsfreundliche Entwicklung gefördert werden, etwa durch Ausweisung ausreichender, attraktiver und günstiger Gewerbe- und Wohnbauflächen.

Ralf-Peter Hoffmann

Christopher Härtl

Grundlage der gemeindlichen Entwicklung ist der Flächennutzungsplan, den die Stadt in eigener Planungshoheit nach den erforderlichen Abstimmungen mit den Bürgern und Trägern öffentlicher Belange (TÖB) und Fachbehörden auf der Grundlage des Baugesetzbuches (BauGB) erstellt. 

Der Flächennutzungsplan ist das übergreifende Planungskonzept für das gesamte Stadtgebiet. Er hat die Aufgabe, Leitlinien zur Stadtentwicklung für einen Zeitraum von etwa 15 Jahren darzustellen. Er soll in seiner Gesamtschau von Siedlungs-, Landschafts- und Infrastrukturplanung für das Stadtgebiet Neumarkt zu einer nachhaltigen und umweItgerechten Entwicklung beitragen.

Bei der Flächennutzungsplanung wurden u.a. die erwartete Bevölkerungsentwicklung, die landschaftlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen und die verkehrsmäßige Anbindung festgestellt. Die Ergebnisse wurden im Flächennutzungsplan berücksichtigt, der damit den Rahmen für die künftigen städtebaulichen Planungen der Stadt setzt. Die Planungsabsichten lassen sich letztlich in der Ausweisung von ausreichend Bauflächen für den Planungszeitraum festmachen. Der Flächennutzungsplan legt diese künftigen Bauflächen fest und zeigt, wo notwendige Einrichtungen wie Schulen, Kindergärten und andere Infrastruktureinrichtungen vorhanden sind oder noch gebaut werden müssen.

Der Flächennutzungsplan von 2004 wurde mittlerweile in über 30 Teilbereichen rechtswirksam geändert. Derzeit werden die nach dem 30.3.2004 von der Regierung der Oberpfalz genehmigten Änderungsbereiche in einen aktualisierten Flächennutzungsplan eingearbeitet und es werden zusätzlich noch weitere redaktionelle Anpassungen vorgenommen. Den gegenwärtigen Stand rechtswirksamer Änderungen können Sie im Bereich Rechtskräftige Bauleitpläne und im Stadtplanungsamt der Stadt Neumarkt i.d.OPf., Zimmer 202 einsehen.

Zwischen 1981 und 2004 wurde im Stadtgebiet eine Fläche von ca. 158 ha für Wohnen ausgewiesen. Der zukünftige Wohnungsbedarf kann – unter Wahrung des Gartenstadtcharakters – nur zum Teil über Nachverdichtung abgedeckt werden.

Neue Wohngebiete werden sich unter Berücksichtigung ökologischer und klimatischer Belange am landschafts- und siedlungsstrukturellen Bestand orientieren, um so auch die Qualitäten der Stadt zu sichern und zu fördern. Mit den im FNP dargestellten Wohngebieten sollen qualitativ und quantitativ ausreichend Flächen für den Wohnungsneubau angeboten werden, auf die bei entsprechendem Bedarf zurückgegriffen werden kann. Gemäß der prognostizierten Nachfrage nach Ein- und Zweifamilienhäusern werden im FNP unter anderem Standorte dargestellt, die für diese Wohnformen geeignet sind.

Die Siedlungsausdehnung Richtung Äußeren Ring wird in der Weise beschränkt, dass die zukünftigen Wohnbaugebiete im lärmfreien Bereich verbleiben. Bei der Wohngebietsplanung werden somit keine Lärmschutzvorkehrungen erwartet.

Die einzelnen Stadt- und Ortsteile werden durch großzügige Grünflächen (Grünzäsuren) klar voneinander getrennt, wie etwa die Maierbachaue, die den Ortsteil Holzheim sichtbar abgrenzt oder der Talraum der Schwarzach, der das Baugebiet Altenhof nach Westen begrenzt.

Baugebiete werden seit 1992 dort verbindlich entwickelt, wo die Stadt 50 % der Flächen erwerben kann und die Eigentümer sich mit dem Bebauungsplan- und Umlegungsverfahren einverstanden erklären. 2010 wurde das Plangebiet „Am Weinberg“ und 2015 das Plangebiet „Lähr Nord“ entwickelt.

Im Flächennutzungsplan sind folgenden Neubaugebiete dargestellt:

Maienbreite-Nord (Holzheim)ca. 4,56 ha
Erweiterung Rödelbergca. 0,56 ha
Stauf-Nordostca. 3,76 ha
Rittershof-Nordca. 0,58 ha
Rittershof-Ost IIca. 2,54 ha
Pölling-Ost IIca. 2,29 ha
Woffenbach-Südwest (WA)ca. 6,13 ha
Woffenbach-Nordca. 8,64 ha
Holzheim-Nordca. 5,03 ha
Lähr-Nordca. 0,89 ha
Am Schlosserhügelca. 1,25 ha
Am Weinbergca. 3,07 ha
Helena-Westca. 0,78 ha
Erweiterung Koppenmühle (WA)ca. 0,63 ha
Neumarkt-Nordostca. 1,11 ha
Neumarkt-Ost (Erweiterung Mühlen Richtung Schafhof)ca. 11,74 ha
Neumarkt-Bayernstraße (WA)ca. 1,72 ha
Lippertshofen-Südost (MD)ca. 0,54 ha
Höhenberg-Kapellenäcker Erweiterungca. 1,78 ha
Insgesamtca. 57,60 ha

Stand: 15.03.2016

Die Stadt Neumarkt hat sich seit dem zweiten Weltkrieg zu einem attraktiven Wohn- und Gewerbestandort entwickelt. Die vorhandenen Arbeitsplätze sollen gesichert und die bestehende Wirtschaftsstruktur durch die Schaffung zusätzlicher wohnortnaher Arbeitsplätze verbessert werden. Die neuen Arbeitsplätze sollen vor allem im Dienstleistungsbereich wie auch im produzierenden Gewerbe geschaffen werden.

Innerhalb des Stadtgebietes sind im Bereich des Gewerbegebietes „Technologiepark am LDM-Kanal“ noch große Flächenreserven, die in den vergangenen Jahren noch nicht bebaut wurden. Dieses Potenzial soll in den kommenden Jahren für Gewerbeansiedlungen aufgeschlossen werden und Bebauung erfahren.

Gleichzeitig will die Stadt durch Schaffung neuer Gewerbeflächen ihre Qualität als Industriestadt erhalten und weiter ausbauen.

Folgende rechtsverbindliche Gewerbeflächenausweisungen wurden seit 2000 vorgenommen (Nettoflächen):

Habersmühle, Gewanne IIca. 5,1 ha
Haberslehlaca. 6,8 ha
Dreiangelwegca. 12,4 ha
Gewerbegebiet Stauf-Südca. 15,4 ha
Technologiepark-Mitteca. 12,6 ha
Gewerbegebiet Pöllingca. 5,1 ha
Schwalbenhof IIIca. 3,5 ha
Insgesamtca. 60,9 ha

Folgende künftige Gewerbeflächenausweisungen wurden im Rahmen des Flächennutzungsplanes im Frühjahr 2004 von der Regierung der Oberpfalz genehmigt (Nettoflächen):

Lange Gasse Nordca. 2,9 ha
Mooswegca. 1,3 ha
Erweiterung Schwalbenhofca. 5,9 ha
Tyrolsberger Strasseca. 3,5 ha
Auf der Pöllinger Höheca. 8,7 ha
Erweiterung Koppenmühleca. 2,3 ha
Gewerbegebiet Altdorfer Strasseca. 1,8 ha
Gewerbegebiet Stauf-Süd IIca. 8,7 ha
Insgesamtca. 35,1 ha

Zusätzlich befinden sich im Eigentum der Stadt Neumarkt in den ausgewiesenen Gewerbegebieten Habersmühle, Gewanne I und III weitere ca. 8,4 ha Gewerbeflächen (netto). In der Übersicht sind alle genannten Flächen dunkelrot dargestellt.

Die Stadt Neumarkt verfügt über eine sehr gute Anbindung an den überörtlichen Straßen- und Schienenverkehr: Der Anschluss an die Bahnlinie Nürnberg – Regensburg, die Zugehörigkeit zum Verkehrsverbund Großraum Nürnberg und das seit seiner Einführung 1993 stetig ausgebaute Stadtbusangebot bietet eine attraktive Einbindung in das großräumige Netz öffentlicher Verkehrsmittel.

Beim Individualverkehr ist die Stadt Neumarkt über die Autobahn A 3 und die beiden Bundesstraßen B 8 und B 299, sowie die Staatsstraßen 2238 Richtung Freystadt und 2240 Richtung Dietkirchen sehr gut an das überörtliche Verkehrsnetz angebunden.

Der städtische Verkehr soll in einer gleichrangigen Behandlung aller Verkehrsarten sozial-, umwelt- und stadtverträglich entwickelt werden. Dem Ausbau des Fußgänger-, Fahrrad- und Öffentlichen Personennahverkehrs kommt dabei eine wichtige Funktion zu.

Ziel ist es, eine zügige Erreichbarkeit aller Stadtteile, Siedlungsflächen und Ortsteile mit dem öffentlichen Personennahverkehr zu gewährleisten und ein geschlossenes und sicheres Rad- und Fußwegenetz mit der Anbindung vor allem der Außengebiete und Ortsteile an die Innenstadt herzustellen.

Die Stadt Neumarkt hat durch ein amtliches Klimagutachten auf digitaler Datenbasis ihre Informationen zur Belüftung der vorhandenen und geplanten Flächennutzungen erstellen lassen. Die digitalen topographischen Daten wurden mit Höhen- und Bewuchsinformationsparametern hinterlegt. Auf deren Basis wurden lokalklimatische Phänomene wie Kaltluftflüsse oder Talabwinde mit dem Abflussmodell simuliert.

Lokale Kaltluftflüsse sind etwa wegen einer raschen abendlichen Abkühlung an Tagen hoher Wärmebelastung von Bedeutung und sollen deshalb von Bebauung freigehalten werden. Andererseits war zu erkennen, dass Kaltluft, die auf ihrem Weg bodennahe Emissionsquellen (z.B. Industrie) überstreicht, Schadstoffanreicherungen enthält und ein Transport der Verunreinigungen (z.B. in ein Wohngebiet) erfolgt. Hierzu konnten mit Modellrechnungen wichtige sog. Klimaeignungskarten erstellt werden. Des Weiteren konnte durch angebotene Gutachteralternativen zu verschiedenen Siedlungsentwicklungssituationen z.B. über die Wirksamkeit / Relevanz der Kaltluftabflüsse aufgeklärt werden.

Neben bedeutsamen Kaltluftflüssen konnten auch Erkenntnisse über mögliche Frost- und Nebelgefährdungen gewonnen werden. In einer Karte „Freiflächensicherung“ wurden dann z.B. die Orte benannt, die für die Durchlüftung ihres Wirkungsraumes von besonderer Bedeutung sind.

Durch die Begutachtung konnten insgesamt aufschlussreiche Informationen über die Auswahl neuer Baugebiete gewonnen werden. Der Stadt stand somit im Zuge des Flächennutzungsplanverfahrens ein Grundbaustein für die Bewertung des Einflusses von geplanten Änderungen zur Verfügung. Das Klimagutachten von 1998 können Sie hier herunterladen.

Der Landschaftsplan trifft Aussagen zu den Flächen, die von Bebauung freigehalten werden sollen. Damit wird dokumentiert, an welchen Stellen des Stadtgebietes und über welche Grenzen hinaus eine Siedlungserweiterung durch Bebauung nicht fortgeführt werden sollte. Die wesentlichen Ziele von Bebauung freizuhaltender Flächen sind:

  • Schutz von Biotopen
  • Klima und Landschaft
  • Erhalt von Grünzäsuren
  • Erhalt der Talräume
  • Optimierung der Fließgewässer und deren Begleitstrukturen
  • Schaffung eines Grünzugsystems
  • Erhalt von Frischluftschneisen

Insgesamt sind im Stadtgebiet ca. 595 ha von Bebauung freizuhaltende Flächen gemäß Landschaftsplan vorgesehen. Dabei werden z.B. ausgewiesen:

  • die Flächen beidseits der Fließgewässer (einschließlich aller Überschwemmungsräume)
  • ein Grüngürtel innenseitig an der Umgehungsstraße
  • Grün, um Ortsteile voneinander zu trennen, z.B. in Stauf, Schafhof, Lähr, Holzheim (Landesgartenschaugelände) und zu den Baugebieten Koppenmühle und Kohlenbrunnermühle II.

Die Flächen sind im Flächennutzungsplan nicht als Bauflächen dargestellt.

Die Stadt Neumarkt versteht ihren Landschaftsplan als wichtiges Instrument für eine zukunftsorientierte, ganzheitliche Stadtentwicklung. Mit dem Landschaftsplan und den zugrunde liegenden Erkenntnissen konnte die Siedlungsentwicklung auf Bereiche gelenkt werden, die nur ein geringes Maß an Eingriffen in Natur und Landschaft erwarten lassen. Über dieses Instrument ist neben einer umweltgerechten Siedlungsentwicklung auch eine klare, zusammenhängende Freiflächenentwicklung gesichert.

Der Bedarf nach einem für die Bürger und für deren Belange verständlichen Landschaftsplan hatte sich in der Arbeitsgruppe „Flächennutzungsplan / Landschaftsplan“ herauskristallisiert (in dieser interfraktionellen Arbeitsgruppe waren Mitglieder des Stadtrates, Vertreter der Stadtverwaltung, die beauftragten Planer und je nach Thema der Arbeitssitzung Vertreter anderer Behörden vertreten). Von Seiten des Stadtplanungsamtes wurde deshalb der durch ein außenstehendes, unabhängiges Fachbüro erstellte Landschaftsplan auf wesentliche, nach außen wirkende Elemente reduziert. In diesen Plan wurden u.a. die bestehenden und geplanten Natur- und Landschaftsschutzgebiete aufgenommen und von Bebauung freizuhaltende Flächen aufgezeigt. 

Mit der Erstellung dieser Karte konnte für die Neumarkter Bürgerinnen und Bürger, aber auch für die Gewerbetreibenden eine zielgerichtete Information aufbereitet werden – wogegen reine Fachplanungen für den interessierten Bürger oft aufgrund ihrer Informationsfülle und fachlichen Detailschärfe zu einer Überforderung und in der Folge zu Desinteresse an den Maßnahmen insgesamt führen.

Die Stadt Neumarkt verfügt über 70 rechtskräftige Bebauungspläne, die das Bauplanungsrecht von insgesamt ca. 584 ha (Geltungsbereich) beinhalten.

Wohnbaugebiete:

Seit 1998 wurden alleine durch abgeschlossene Bebauungsplanverfahren in einem Umfang von über 30 ha (Nettobauflächen) Wohnbauflächenausweisungen vorgenommen, über 11 ha befinden sich davon im Baugebiet Pölling-Bühl II.
Hierdurch wurde Planungsrecht für ca. 550 Bauvorhaben im Einfamilienhausbau und das Planungsrecht für ca. 210 Wohnungen im Geschoßwohnungsbau geschaffen, wovon zwischenzeitlich die Hälfte der Parzellen bebaut wurde.


Gewerbegebiete:

Die Stadt Neumarkt hat sich durch systematische Schaffung von Planungssicherheit durch Bebauungspläne in die günstige Lage gebracht derzeit 38 ha unbebaute Gewerbeflächen in Bebauungsplangebieten vorweisen zu können, bei nahezu 30 ha davon ist bereits die naturschutzrechtliche Eingriffs- / Ausgleichsregelung abgearbeitet, was die Planungssicherheit weiter erhöht. Für die anderen Flächen in Innenbereichsgebieten, sowie in Gebieten, die bislang nur im Flächennutzungsplan als Gewerbegebiet genehmigt wurden, hat die Stadt Neumarkt über ihren Ausgleichsflächenpool im Rahmen des Ökokontos ein ausreichendes Volumen an Ausgleichsflächen bevorratet, der zeitgleich mit allen anderen notwendigen Genehmigungsschritten abgerufen werden kann.

Bauflächenbedarf:

Um den Bedarf zukünftig abschätzen zu können und um frühzeitig benötigte Flächen auszuweisen wurden zwei Bedarfsanalysen angefertigt. Diese betrachten die zukünftige Einwohnerzahl und Zusammensetzung und leiten anhand dieser Daten den Bedarf an Wohnbauflächen ab. Auf ähnliche Weise wird der zukünftige Bedarf an Gewerbeflächen abgeschätzt. Dabei wurden neben den prognostizierten Zahlen auch das regionale Gewerbe betrachtet und befragt, um auch deren Entwicklungstendenzen zu berücksichtigen. 

Höhenentwicklung in der Altstadt

Als Folge der dynamischen wirtschaftlichen Entwicklung der Stadt Neumarkt wuchs der Druck auf die beiderseits der Marktstraße gelegenen Bereiche – wegen der vorgegebenen Parzellenstruktur in Verbindung mit bereits weitgehenden Grundstücksüberbauungen als Entwicklungsdruck auf die Gebäudehöhen.
Der Rahmenplan zur Höhenentwicklung bindet – abgeleitet aus der geschichtlichen Entwicklung – die Gebäudehöhen in ein stadtbildverträgliches Gesamtkonzept ein (siehe nebenstehende Abbildung).

Bahnhofstraße

Die Bahnhofstraße stellt ein Bindeglied zwischen dem Bahnhof und der Altstadt/NeuerMarkt dar. In der Vergangenheit siedelten sich hier neben den bestehenden Wohnnutzungen zahlreiche Einzelhandels- und Dienstleistungsnutzungen sowie gastronomische und gewerbliche Nutzungen an, so dass die Bahnhofstraße eine Verlängerung der „Einkaufsstraße“ bildet.

Der verstärkte Nutzungsmix führte in Teilen des Untersuchungsgebiets zur Überformung der städtebaulichen Struktur. Typisch für die Bebauung in der Bahnhofstraße ist dennoch die villenartige Einzel- und Doppelhausbebauung mit Sattel- und Walmdächern. Diese Baustruktur gilt es langfristig zu erhalten, weshalb im Rahmenplan die Bahnhofstraße in drei Bereiche eingeteilt ist.

Ziel ist es im Rahmen des Leitbildes „Urbanität betonen, Verbindung stärken, Eigenart bewahren“ die noch in großen Teilen vorhandene ursprüngliche und prägende städtebauliche Struktur zu erhalten, den anhaltenden Nutzungsmix angemessen in diese zu integrieren sowie bauliche Veränderungen maßvoll und gestalterisch an das typische Ortsbild anzugleichen um den Charakter der Bahnhofsstraße langfristig zu wahren.
 

Regensburger Straße – Lährer Weg

Die Regensburger Straße liegt im Südosten von Neumarkt i.d.OPf. in unmittelbarer Nähe zur Innenstadt. Ausgehend von einer Analyse, der planerischen Vorgaben sowie des Bestandes wurde eine Rahmenplanung für das Plangebiet erarbeitet, die als Grundlage für weitere Schritte, wie zum Beispiel Bebauungsplanung, dient. Hiermit können die Zielsetzungen dokumentiert und ein städtebauliches Gesamtbild entwickelt werden.

Aufbauend auf die planerischen Vorgaben und die Bestandsanalyse geht der Rahmenplan von einer relativ behutsamen Ergänzung und Umstrukturierung des Bestandes aus. Aus diesem Grund wird die bauliche Dichte wird entsprechend der Innenstadtnähe sowie dem Ziel der Innenentwicklung erhöht. Die Bebauung, insbesondere entlang der Regensburger Straße sowie an dessen Spitze, steht im baulichen Zusammenhang mit der Umgebung und ist der Nähe zur Innenstadt angemessen. Die rückliegende Bebauung wird durch die Abschirmwirkung vor Lärm geschützt. Eine Abstufung der Geschosse sowie die Entwicklung einer lockeren Bebauung aus Einzelhäusern und Häuserreihen entlang des Lährer Weges reagiert auf die vorhandene Kleinteiligkeit der gegenüberliegenden Straßenseite. Die Nutzung des Plangebietes wird unterteilt: Entlang der Regensburger Straße wird entsprechend der bereits vorhandenen Lärmimmissionen eine durchmischte Nutzung, entlang des Lährer Weges Wohnen entwickelt.

Ein weiteres Ziel ist die Sicherung der Durchgrünung des Plangebiets u.a. durch Freihalten der grünen Vorgartenbereiche.

Rahmenplan Abtsdorfer Gasse/Glasergasse

Zielsetzung für die Rahmenplanung waren die Definition wesentlicher Entwicklungsziele zur städtebaulichen Neuordnung und das Aufzeigen von Entwicklungsperspektiven auf Grundlage vorhandener Planungen und Projekte. Mit dem Neubau des Hochschulgebäudes im Osten eröffnet sich eine Chance zur grundsätzlichen städtebaulichen Neuordnung des Quartiers.

Im Zuge der Planung wurden verschiedene Entwicklungsvarianten erarbeitet. Zentrale Elemente waren jeweils die Einbindung des historischen „Hitzhauses“ sowie die Aufwertung und Gliederung des Freiraums.

Dem Denkmalschutz kam bei der städtebaulichen Formfindung eine besondere Bedeutung zu. Die Besonderheit im Stadtgrundriss, die sich insbesondere durch den bogenförmigen Verlauf der Glasergasse im sonst orthogonal geprägten Stadtgrundriss zeigt, veranlasste zur parallelen Durchführung einer städtebaulich-denkmalpflegerischen Untersuchung. Unter Berücksichtigung der für Neumarkt typischen großen Kontinuität im Stadtgrundriss wurde der historische Straßenverlauf nachempfunden und die städtebauliche Körnung am historischen Vorbild orientiert.

Nach Diskussion der verschiedenen Alternativen, unter anderem im Rahmen einer Bürgerwerkstatt, fiel die Wahl auf die Variante „Abtsdorfer Platz“, die letztlich zum Rahmenplan durchgearbeitet wurde. Ein leichter Verschwenk der Fahrbahn der Abtsdorfer Gasse ermöglicht die westliche Fassung des neu entstehenden, namensgebenden „Abtsdorfer Platzes“ durch ein neues Gebäude („Jokergebäude“). Dadurch entsteht ein attraktiver neuer Zugangsbereich zur Hochschule. Das bestehende Hitzhaus soll aktiviert und baulich ergänzt werden.

Eine Nutzungsmöglichkeit für Hitzhaus nebst Nebengebäude und „Jokergebäude“ stellt die Unterbringung der städtischen Musikschule dar, ebenso denkbar sind jedoch auch verschiedene andere kulturelle Nutzungen oder auch Nutzungen durch die Hochschule. Im Bereich der Glasergasse ersetzen gereihte traufständige Stadthäuser den Bestand. Auch hier sind über das Thema Wohnen hinaus diverse weitere Nutzungen denkbar (Ateliers, Büros etc.).

Den Freiraum betreffend stellt der Rahmenplan einen höhengleichen Ausbau dar, um der innerstädtischen Situation Rechnung zu tragen und eine Verkehrsberuhigung herbeizuführen. Geachtet wurde auch auf eine gute fußläufige Erschließung und Durchgrünung des Quartiers.

Rahmenplan Ingolstädter Straße

Die Ingolstädter Straße ist die Verbindungstraße zwischen der Altstadt und dem durch gewerbliche Nutzungen geprägten Bereich südlich der Bahntrasse. Im vorliegendem Rahmenplan wurden die städtebaulichen Entwicklungsmöglichkeiten für zukünftige Nutzungen sowie langfristige Rahmenbedingungen für bauliche Entwicklungen entlang der Ingolstädter Straße untersucht.

Das Untersuchungsgebiet des Rahmenplanes erstreckt sich vom Eichelgarten über die Ingolstädter Straße und den parallel verlaufenden Nebenstraßen Lohgasse und Gießereistraße bis zum Bahnübergang Ingolstädter Straße, wobei der Bahnübergang selbst nicht mehr Teil des Untersuchungsgebietes ist. In der Bestandserhebung wurde der geteilte Charakter der Ingolstädter Straße herausgearbeitet. Der nördliche Bereich zusammen mit der Lohgasse ist durch Wohnnutzung geprägt, während im südlichen Bereich mit der BayWa und der Eisengießerei Ginter die durchmischte und gewerbliche Nutzung im Vordergrund steht. Diese beiden Charaktere der Ingolstädter Straße sollen auch zukünftig erhalten werden.

Durch das Leitbild „Mischnutzungen bewahren/stärken, Städtebau ordnen, Ortseingang aufwerten“ sollen die im Rahmenplan herausgearbeiteten städtebaulichen Missstände langfristig gemindert und die Innenentwicklung gefördert werden. Zwischen der Bahntrasse und der Ingolstädter Straße sollen gewerbliche Nutzungen angesiedelt werden, die durch ihre bauliche Entwicklung als Immissionsschutz für die dahinterliegenden Gebiete vorgesehen sind. Dahinterliegend soll Mischnutzung und Wohnnutzung langfristig entwickelt werden. Die Verbindungsfunktion der Ingolstädter Straße in die Altstadt und zum Bahnhof soll erhalten bleiben und für Fußgänger und Fahrradfahrer gestärkt werden.

Weiterhin soll auch die Durchgrünung des Gebietes durch Straßenbegleitgrün und begrünte Vorgärten gestärkt werden. Der Eichelgarten soll erhalten bleiben.

Rahmenplan Entwicklungsbereich Flugfeld:

2020 begann die Rahmenplanung für das Flugfeld. Einer umfangreichen Grundlagenermittlung folgten fünf unterschiedliche Entwurfs-Szenarien. Zu diesen wurde durch Bürgerbeteiligung Feedback eingeholt, eine Entwurfsvariante ausgewählt und auf deren Basis ein städtebaulicher Rahmenplan erarbeitet. Dieser wurde am 24.04.2024 durch den Stadtrat der Stadt Neumarkt beschlossen und damit eine planerische Grundlage für die Ziele des Entwicklungsbereichs Flugfeld geschaffen. 

Unter dem folgenden Link gelangen Sie zur offiziellen Flugfeld Website.
Hier sind Pläne, Erläuterungsberichte und eine Kurzbeschreibung abrufbar: www.flugfeld-neumarkt.de/ 

Gesamtverkehrsplan

Neumarkt ist eine Stadt der kurzen Wege mit einer guten Infrastruktur sowie einem gut angenommenen ÖPNV. Der städtische Verkehr soll in einer gleichrangigen Behandlung aller Verkehrsarten sozial-, umwelt- und stadtverträglich weiterentwickelt werden. Dem Ausbau des Fußgänger-, Fahrrad- und Öffentlichen Personennahverkehrs kommt dabei eine wichtige Funktion zu.

Durch den Gesamtverkehrsplan soll auf Basis einer grundlegenden Bestandsdokumentation das Neumarkter Verkehrssystem unter Verwendung anerkannter Qualitätsstandards analysiert werden. Erkannte verkehrliche und städtebauliche Mängel und Defizite werden benannt, sowie Verbesserungen und Lösungen vor dem Hintergrund der kommunalen Entwicklungsziele anhand eines verkehrlichen Handlungs- und Maßnahmenkonzepts dargelegt.
Die unterschiedlichen Maßnahmen werden modelliert und die Auswirkungen auf die Verkehrsnachfrage, die Straßenverkehrsbelastungen, das Aufkommen im ruhenden Verkehr, das ÖPNV-Aufkommen, sowie das Fahrradaufkommen maßnahmenbezogen aufgezeigt. Bei dieser Planung geht es also nicht darum einzelne Verkehrsträger isoliert zu betrachten, sondern um eine integrierte Gesamtverkehrsplanung.

Bei diesen Planungen wird auf die Stärkung der Verkehrsmittel des Umweltverbundes – ÖPNV, Rad und Fußgänger – besonderer Wert gelegt. Es wird dabei nicht in erster Linie darum gehen, den ÖPNV als Rezept zur Reduzierung des Autoverkehrs auszubauen, sondern stärker das System zu sehen, mit dem allen Bevölkerungsgruppen eine Teilnahme am Verkehr und damit am städtischen Leben ermöglicht wird.

Der Gesamtverkehrsplan der Stadt Neumarkt wurde in der Sitzung des Stadtrats vom 16.05.2013 beschlossen. Eine Kurzfassung finden Sie hier: 🔗 Kurzfassung Gesamtverkehrsplan

Nahverkehrsplan

Im Gegensatz zum Gesamtverkehrsplan, konzentriert sich der Nahverkehrsplan auf die Gestaltung des öffentlichen Personennahverkehrs. Seit 1995 ist die Stadt Neumarkt für die Erstellung eines Nahverkehrsplans für ihr Stadtgebiet zuständig. Der aktuelle Nahverkehrsplan wurde fortgeschrieben und schließlich im Juli 2024 beschlossen.

Der neue Nahverkehrsplan behandelt grundsätzliche Rahmenbedingungen und Zielvorgaben sowie eine Bestandsaufnahme, die ausreichende Verkehrsbedienung, eine Schwachstellenanalyse und voraussichtliche Entwicklungen. Zusätzlich werden die Aspekte eines barrierefreien ÖPNV behandelt sowie die Realisierung von Barrierefreiheit in der Stadt Neumarkt. Schließlich wurde ein Maßnahmenpaket im Stadtbusbereich und Außenbereich entwickelt und in Module aufgegliedert.

Das Maßnahmenpaket bewirkt für alle Verkehrszellen zusätzliche Fahrmöglichkeiten im ÖPNV. Unter der Woche wird im Stadtbusgebiet zukünftig die Verbindungshäufigkeit tagsüber in den meisten Verkehrszellen leicht, in einzelnen Zellen jedoch deutlich steigen. Im (nord-)östlichen Außenbereich führt das Maßnahmenpaket für alle Orte zu einer erheblich höheren Fahrtenhäufigkeit gegenüber heute. Abends gilt dies dann auch für die städtischen Verkehrszellen. Am Wochenende profitieren ebenfalls sämtliche Verkehrszellen von stark verbesserten Verbindungshäufigkeiten. Zusätzlich wurde eine neue Pendelbus-Linie vom Volksfestplatz zum Ärztehaus beschlossen.

Der neue Nahverkehrsplan stellt eine erhebliche Verbesserung des ÖPNV-Angebotes in der Stadt Neumarkt dar und ist Grundlage für die nächste Vergabe des Stadtverkehrs zum 01.01.2026. Mit einer schrittweisen Umsetzungen im Rahmen des aktuellen Stadtverkehrs ist bereits ab 2025 zu rechnen.

Die demographische Entwicklung ist ein sehr komplexes Thema, da die Veränderungen in der Bevölkerungszahl und -struktur alle kommunalen Bereiche betreffen, die wir mit Lebensqualität und Zukunftsfähigkeit verbinden.

Prognose der Entwicklung der Altersgruppenanteile 2017-2035

Quelle: Bevölkerungsprognose des Stadtplanungsamts 2017-2035

 

Gerade die Altersstruktur ist aufgrund der Tendenz zur Alterung auch für das Erkennen bevorstehender altersspezifischer Bedürfnisse und deren Auswirkungen auf die gemeindliche Planung, auf die Stadtentwicklung und auf wirtschaftliche und gesellschaftliche Prozesse von Bedeutung. Wichtige Infrastrukturbereiche wie Kindergärten, Schulen, Alteneinrichtungen, Friedhöfe, Verkehrswesen und Wohnungsbau sind betroffen.

Um auf die Zukunft vorbereitet zu sein und sie aktiv gestalten zu können, sollte man einen Blick in die Zukunft werfen können. Ein erstes Zahlenmaterial wird durch Bevölkerungsvorausberechnungen auf allen Ebenen erstellt. In der Status-Quo-Bevölkerungsprognose der Stadt Neumarkt wird vorausberechnet, welche Situation eintreten wird, wenn sich die Entwicklung der vergangenen Jahre fortsetzt. Die Endbevölkerung ergibt sich aus der Anfangsbevölkerung unter Berücksichtigung von Sterbefällen, Geburten sowie Zu- und Abwanderungen.

 

Prognose der Einwohnerentwicklung 2017-2035

Quelle: Bevölkerungsprognose des Stadtplanungsamts 2017-2035

Faktoren der Einwohnerentwicklung

Die Triebkräfte der Einwohnerentwicklung sind der natürliche Saldo und der Wanderungssaldo.

  • Es werden allgemein in Deutschland nur zwei Drittel der Kinder geboren, die für eine gleich bleibende Bevölkerungszahl erforderlich sind. Seit 1972 werden in Deutschland jedes Jahr weniger Kinder geboren als Menschen sterben.
  • Selbst bei wieder steigenden Geburtenzahlen wird der natürliche Saldo, welcher in Neumarkt bis 2003 positiv war, negativ bleiben, da die Sterbefälle zunehmen werden.
    Nach der Status-Quo-Prognose liegt der natürliche Saldo 2030 in Neumarkt bei -300 Personen.
  • Eine positive Bevölkerungsentwicklung kann sich selbst bei, günstigeren Geburten- (auch Sterbe-) zahlen nur aus einem positiven Wanderungssaldo ergeben. Bei Fortschreibung des Wanderungsverhaltens aus den Vorjahren ist ein positiver Wanderungssaldo bis 2030 vorhanden.
  • Seit 2007 übersteigt der Sterbeüberschuß den Wanderungsgewinn. Die Prognose geht daher von jährlichen Einwohnerverlusten aus.

Prognose der Veränderung der Einwohnerzahl 2017-2035

Quelle: Bevölkerungsprognose des Stadtplanungsamts 2017-2035

Wanderung

Arbeitsmarktstrukturen und Bildungsangebote sind wichtige Motivationsfaktoren für das Stattfinden von Wanderungen. Weiche Standortfaktoren führen darüber hinaus zur Wahl des konkreten Wohnortes, der sich im Einzugsbereich des Ausbildungs- und Arbeitsplatzes befindet. Deshalb stellen sich Wanderungsbewegungen für die verschiedenen Altersjahrgänge unterschiedlich dar, was in vorliegender Analyse aufgezeigt werden kann und in die Prognose eingearbeitet ist.

Die getrennte Berücksichtigung von Fort- und Zuzügen in allen Altersjahren führt im Ergebnis dazu, dass spezifische Wanderungsstrukturen deutlich werden und sich in den Prognoseergebnissen niederschlagen. So kann z.B. dargestellt werden, ob die Zu- und Fortzüge einen verjüngenden oder einen alternden Effekt auf die Bevölkerung ausüben.

In Neumarkt wurde zwischen 2006 und 2011 der höchste absolute Wanderungsüberschuss in der Altersgruppe 20-29 verzeichnet.

 

Alterstruktur der Zu- und Fortzüge 2016

Quelle: Bevölkerungsprognose des Stadtplanungsamts 2017-2035

Zu den langfristigen Zielsetzungen der Stadtentwicklungsplanung gehört der Ausbau der zentralörtlichen Funktion der Stadt Neumarkt als mögliches Oberzentrum, sowie die Sicherung einer gleichmäßigen und angemessenen Versorgung der Bevölkerung mit Gütern und Dienstleistungen. Die Neumarkter Innenstadt hat für das Einkaufen eine besondere Bedeutung. „Wir wollen deshalb den Einkaufsstandort „Innenstadt“ stärken und den Einzelhandel dort dem großflächigen Einzelhandel auf der grünen Wiese vorziehen“ (Beschluss des Stadtrates vom 20.07.2004).

Die Stadt Neumarkt hat 2005 ein Einzelhandels- und Nahversorgungskonzept an die BBE-Unternehmensberatung in Auftrag gegeben, welches 2009 fortgeschrieben wurde. Hier wird die funktionsgerechte und geordnete Weiterentwicklung der Versorgungsstrukturen der Stadt Neumarkt dargelegt unter Berücksichtigung sich verändernder angebots- und nachfrageseitiger Aspekte.

Am 28.04.2015 wurde eine weitere Fortschreibung durch den Stadtrat beschlossen: Aktualisierung und Weiterentwicklung des Einzelhandels- und  Nahversorgungskonzeptes

Das Ziel der Fortschreibung des Einzelhandels- und Nahversorgungskonzeptes ist es, eine bestmögliche Versorgung der Bevölkerung langfristig sicherzustellen. Dabei hat das Einzelhandelskonzept die Landesplanung unter Berücksichtigung der ortsspezifischen Besonderheiten zu konkretisieren. Hierbei stehen die Sicherung der Funktionsfähigkeit zentraler Versorgungsbereiche, die Verbesserung der Standortqualitäten, der Wettbewerbsfähigkeit und die Vermeidung der Zersiedelung im Vordergrund.

Die vorliegende Fortschreibung des Einzelhandels- und Nahversorgungskonzeptes legt den Schwerpunkt neben der Sicherung der oberzentralen Versorgungsfunktion Neumarkts auch auf die Entwicklung und Sicherung der Nahversorgung.

Für die Weiterentwicklung des Einzelhandelsstandortes Neumarkt i.d.OPf. stehen folgende Leitziele an:

  • Erhalt und Stärkung der oberzentralen Versorgungsfunktion
  • Priorität der Innenstadtentwicklung
  • Sicherung und Stärkung der Nahversorgungsangebote an wohngebietsintegrierten Standorten (Nahversorgungsstandorte)
  • Konzentration des großflächigen Einzelhandels mit nicht-innenstadtrelevante Kernsortimenten auf geeignete Ergänzungsstandorte.

Zur Umsetzung der Leitziele des Einzelhandels- und Nahversorgungskonzeptes dient folgende Zentrenhierarchie, die eine räumlich-funktionale Aufgabenverteilung zwischen den Versorgungsbereichen im Stadtgebiet verfolgt:

  • Hauptzentrum Innenstadt
  • Ergänzungsstandorte/Fachmarktstandorte für Betriebe mit überwiegend nichtinnenstadtrelevanten Sortimenten
  • Nahversorgungsstandorte mit wohngebietsbezogenem Einzelhandel.

Inwiefern Sortimente innenstadt- und nahversorgungsrelevant sind, wird in einer speziellen Sortimentsliste für die Stadt Neumarkt i.d.OPf. (siehe S. 52 u. 53 des Konzeptes) unter Berücksichtigung der örtlichen Strukturen, der Einzelhandelsangebote und der Marktentwicklung im Einzelhandel bewertet.

Altstadtsanierung wird in Neumarkt seit Mitte der 1960-er Jahre und mit gutem Erfolg betrieben. Bis zu diesem Zeitpunkt hatte bereits alte Bausubstanz in der Innenstadt, die der Brandkatastrophe zu Ende des Zweiten Weltkrieges widerstanden hatte, Neubauten weichen müssen. Insbesondere dem Schlossviertel, das von den Kriegszerstörungen am wenigsten in Mitleidenschaft gezogen worden war, fielen in jenen Jahren alte Häuser dem Abbruch zum Opfer.

Anfang der 1970-er Jahre nahm das Vorhaben, die Altstadt zu sanieren, noch konkretere Formen an: Im Hinblick auf das 1971 erlassene Städtebauförderungsgesetz entschied sich der Stadtrat am 05. Juli 1974 den Antrag auf Aufnahme ins Städtebauförderungsprogramm zu stellen.

Seit damals wurde Bemerkenswertes in Neumarkt geleistet: Die Haupteinkaufsstraßen wurden zu großen Fußgängerbereichen umgebaut, viele historische Gebäude an ihrem angestammten Platz inmitten der Altstadt in neuen Glanz versetzt, das Schlossviertel kulturell erheblich aufgewertet und Straßen und Wohngebäude in den Altstadtvierteln mit großem Aufwand saniert.

Damit ist jedoch kein Abschluss der städtischen Bemühungen erreicht, im Gegenteil, es sind weitere Anstrengungen notwendig, insbesondere die Wohnqualität und die Haupteinkaufsstraßen der Altstadt sind noch zu verbessern. Altstadtsanierung ist daher ein ganz wichtiges Thema für eine Stadt, um Wohnen und Leben als wichtige Funktionen der Altstadt wiederherzustellen und den Lebensraum gerade im Zentrum der Städte wieder attraktiver zu gestalten.

 

Neumarkts Innenstadt wurde im Zweiten Weltkrieg zu 92 Prozent zerstört. Nur ganz wenige historische Gebäude blieben der Altstadt nach den flächendeckenden Luftbombardements erhalten. Die Entscheidung, die Stadt nach der Zerstörung in ihrer ursprünglichen Parzellierung wiederaufzubauen, erwies sich im Nachhinein als der richtige Weg.

In den siebziger Jahren stellte sich jedoch heraus, dass nicht nur die Bausubstanz der alten historischen Gebäude immer schlechter wurde sondern auch die der, mit minderwertigen Baumaterialien errichteten, Nachkriegsbauten. Ein weiteres Problem war der immens zunehmende Autoverkehr in der Innenstadt, welcher die Straßen verstopfte und zu einem Verkehrschaos führte. Die Erschließung der vier Altstadtviertel war unzureichend und der technische Zustand der Straßen außerordentlich schlecht. 

Somit wurde es unumgänglich ein übergreifendes Sanierungskonzept für die Altstadt auszuarbeiten. Im Jahr 1975 wurde das Ingenieurbüro Gauff aus Nürnberg mit den vorbereitenden Untersuchungen beauftragt. In Folge dieser Analysen wurde 1977 das erste Sanierungsgebiet im Schlossviertel festgelegt. Die Errichtung einer Tiefgarage unter dem ehemaligen Hofplan (jetzt Residenzplatz), mit der damit verbundenen Platzgestaltung und die erforderliche Verkehrsanbindung der Garage waren die ersten größeren Sanierungsmaßnahmen. Im Anschluss daran wurde das Residenzplatz-Ensemble: Hofkirche, altes ehem. Residenzschloss, Krümperstallung (jetzt Säle der Residenz) mit dem Wiederaufbau des früheren Reitstadels im Jahr 1981 um eine bedeutende kulturelle Einrichtung bereichert.

Umfangreiche Ordnungsmaßnahmen schlossen sich in den darauf folgenden Jahren an, mit der Intention den drohenden Verkehrsinfarkt zu verhindern. Um das dominante gotische Münster St. Johannes erfolgte eine Neuordnung des Kirchplatzes. Die Einrichtung einer Fußgängerzone um das alte Rathaus über die Klostergasse bis zum Klostertor brachten wegweisende Veränderungen für die Altstadt. Die Obere und Untere Marktstraße wurden komplett neu gestaltet, die Fußgängerbereiche erheblich ausgeweitet und begrünt, die Parkmöglichkeiten auf ein Mindestmaß reduziert.

Mit Einführung eines Stadtbussystems im Jahr 1993 wurde die Marktstraße letztendlich für den Durchgangsverkehr gänzlich gesperrt. Voraussetzung für diese Maßnahmen war jedoch der Bau der Parkhäuser in der Rosengasse und in der Ringstraße. Weitere Straßenneuordnungsmaßnahmen wurden kontinuierlich insbesondere in der westlichen Altstadt durchgeführt.

Im Jahr 1990 konnte mit dem Wiederaufbau des Unteren Tores, welches im 2. Weltkrieg gesprengt wurde, der Altstadt ein prägnantes Torbauwerk am nördlichen Altstadteingang „zurückgegeben“ werden. Durch die Modernisierung der ehemaligen Kasernen wurde Wohnraum für sozial schwächere Altstadtbewohner geschaffen. Weitere Sanierungsmaßnahmen zur Steigerung der innerstädtischen Wohnqualität folgten in der Schwesterhausgasse 6, am Rainbügl 13a (Fasshalle) und in der Pulverturmgasse 11-13. Mit der Neugestaltung der Bräugassenschule im Johannesviertel 1995/96 und dem Neubau einer Quartiersgarage für die Anwohner wurde die Altstadt weiter aufgewertet.

Durch den Erwerb des ehemaligen Vermessungsamtes und dessen anschließende Generalsanierung konnten 1998 Teile der Stadtverwaltung ausgelagert werden. Ein weiteres Zeichen einer bürgernahen Stadtverwaltung markierte im folgenden Jahr der Umbau des 1957 wiederaufgebauten Rathauses, der sich sowohl am historischen Vorbild orientierte als auch eine zeitgemäße Ausstattung mit moderner Technik und Bürokommunikation ermöglichte.

Die Neumarkter Altstadt mit einer Größe von ca. 36,6 ha wurde am 24.01.2002 offiziell in das Förderprogramm ‚Stadt- und Ortsteile mit besonderem Entwicklungsbedarf – die Soziale Stadt‘ aufgenommen. Dieses Programm geht über die herkömmliche Städtebauförderung hinaus, um Quartiersentwicklung zu betreiben. Sinn und Zweck ist die soziale Stabilisierung von Problemgebieten in der Innenstadt. Vom sozialen, ökonomischen und baulichen Abstieg bedrohte Stadtquartiere sollen stabilisiert und weiterentwickelt werden, um die ansonsten unausweichlich hohen sozialen Folgekosten zu vermeiden.

Der wesentliche Unterschied zur traditionellen Stadterneuerung liegt darin, dass die baulich/städtebaulichen Aufgaben gleichberechtigt neben anderen Fachbelangen wie Beschäftigungspolitik, Sozialpolitik und Ökologie stehen. Diese Fachbereiche werden in den sog. ‚Integrierten Handlungskonzepten‘ zusammengefasst. Integrierte Handlungskonzepte sind dabei wie die Vorbereitenden Untersuchungen nach § 141 BauGB gebietsbezogene Untersuchungen und Konzeptionen zur Entwicklung eines Quartiers.

Zur Teilnahme am Bund-Länder-Programm „Soziale Stadt“ müssen einige Vorgaben erfüllt werden. Die vom Büro Gauff Nürnberg aus dem Jahr 1978 durchgeführten Vorbereitenden Untersuchungen und die fortgeführten Untersuchungen der AGS München aus dem Jahr 1999 wurden durch eine ergänzende sozialräumliche Untersuchung erweitert. Die sozialräumlichen Ergebnisse wurden 2007 in das ‚Integrierte Handlungskonzept‘ umgesetzt.

Im nächsten Schritt erfolgte die systematische Entwicklung des „Integrierten Handlungskonzeptes“ auf der Basis der Voruntersuchungen, wobei konkrete Projekte und Maßnahmen inhaltlich, zeitlich und finanziell verbindlich beschrieben wurden. Das „Integrierte Handlungskonzept“ enthält insbesondere Maßnahmen zur Verbesserung der Wohn- und Arbeitsverhältnisse.

Außerdem sind der Erhalt und das Schaffen sozial stabiler Bewohnerstrukturen wichtige Ziele des Programms. Insgesamt wurden hierzu 11 Handlungsfelder beschrieben.

​Die Gemeinschaftsinitiative „Soziale Stadt“ ist in Neumarkt i.d.OPf. mit der Lokalen Agenda 21 eng verknüpft. Im Rahmen der Bürgerkonferenzen zum lokalen Agenda Prozess erfolgte bereits eine breite Bürgerbeteiligung. Die Ergebnisse dieser Bürgerkonferenzen wurden in das „Integrierte Handlungskonzept“ aufgenommen.
Die Fortschreibung des „Integrierten Handlungskonzeptes“ für die Altstadt (IHK) erfolgte 2016 auf Basis der Vorgaben des 2012 entwickelten integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (ISEK) für die Gesamtstadt.

Natur und Landschaft sind für Lebensqualität, Erholung und Gesundheit von großem Wert. Städtisches Grün und Schutzgebiete tragen zu einem großen Teil zu einem guten Stadtklima sowie zum Wohlbefinden der Bewohner bei. Neumarkt will deshalb die Grünflächen und Naturgebiete in allen Stadtteilen erhalten, entwickeln und erweitern sowie die städtischen Parkanlagen aufwerten, attraktiver gestalten und als Ruhezonen erhalten.

Die Grünplanung ist in Neumarkt eng an das Stadtplanungsamt geknüpft. Dadurch ist gewährleistet, dass Flächennutzungs- und Bebauungspläne jeweils von Anfang an und grundsätzlich immer mit den zugeordneten Landschaftsplanungen erarbeitet werden können. In engem Dialog zwischen Stadt- und Landschaftsplanern entstehen so frühzeitig praktikable Konzepte. Die grundlegenden Entscheidungen für die spätere Freiraumsituation in einem Planungsgebiet – also Größe, Zuordnung, Zuschnitt und gestalterische Grundsätze – werden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Raumansprüche getroffen.

Naherholung

Hierbei geht es um die Bereitstellung ausreichender Grün- und Freiflächen für die Erholungsbedürfnisse der Wohnbevölkerung und der Beschäftigten. Neumarkt verfügt über ein breites Angebot an Gebieten für die Naherholung.

Zu nennen sind hier z.B. das Lengenbachtal, das Ottosaubachtal, die Zeugenberge im Westen und der Albtrauf mit Mariahilfberg und Wolfstein im Osten. Ein ca. 45 km langer Rundwanderweg führt um die gesamte Stadt. Die Wege entlang des Ludwig-Donau-Main-Kanals haben sich zu attraktiven Rad- und Freizeitstrecken entwickelt. Unsere städtischen Parks, und hier in besonderem Maße der LGS-Park, dienen der Naherholung und Freizeit.

Grünflächenkataster

Mit einem Grünflächenkataster wird die tatsächliche Nutzung der Grünflächen erfasst, in einer Karte dargestellt und über eine verknüpfte Datenbank fortgeschrieben. Die Ersterfassung erfolgte durch Luftbildauswertung (sog. On-Screen-Digitalisierung) verknüpft mit einer Ortsbegehungen zur Kontrolle der Interpretationsergebnisse. Die tatsächliche Nutzung wird entsprechend dem deutschlandweit gängigen GALK-Schlüssel in einer etwas reduzierten Form beschrieben.

Im Grünflächenkataster der Stadt Neumarkt sind alle Flächen genau beschrieben, auf denen die Stadt bzw. der städtische Bauhof Grünflächenpflege durchführt. Zu jeder der über 1.500 Grünflächen gibt es eine Karte und ein Aufgabenblatt, das angibt, ob Pflegearbeiten auf der Grünfläche notwendig sind. Über die hinterlegte Datenbank kann zudem der Pflegeaufwand jeder Grünfläche sichtbar gemacht werden. Hieraus werden Pflegepläne erstellt und sowohl der Arbeitskräftebedarf und -einsatz als auch der Umfang an Fahrzeugen und Maschinen abgeleitet.

Schutzgebiete und Biotope

Über 27 Prozent der Fläche des Stadtgebietes sind als Schutzgebiete festgesetzt. Darüber hinaus gibt es unzählige kleine Biotopflächen, die zwar nicht als Schutzgebiete ausgewiesen, aber als Lebensräume für heimische Tier- und Pflanzenarten von großer Bedeutung sind. Für die Erhaltung und Entwicklung dieser Lebensräume ist eine erfolgreiche Naturschutzarbeit notwendig.

Zusammen mit den lokalen Naturschutzverbänden und -organisationen sowie der Unteren Naturschutzbehörde setzt sich die Stadt Neumarkt für den Schutz dieser wertvollen Lebensräume ein.

Die Stadt Neumarkt hat im Jahr 1998 beschlossen, schon frühzeitig ein Ökokonto als Vorsorgeinstrument für die Eingriffsregelung in der Bauleitplanung einzurichten. Die Vorgehensweise der Stadt beruht auf den damals parallel erarbeiteten „Handlungsempfehlungen für ein Ökokonto“ des Bayerischen Städte- und Gemeindetages, an deren Entwicklung die Stadt Neumarkt im Rahmen einer projektbegleitenden Arbeitsgruppe beteiligt war.

Im Rahmen der Einrichtung des Ökokontos wurde der erforderliche gesamtstädtische Flächenbedarf zum Ausgleich der Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft durch die Bauleitplanung anhand des Leitfadens „Bauen im Einklang mit Natur und Landschaft“ ermittelt. Um den erforderlichen Ausgleichsflächenbedarf genauer abschätzen zu können, wurden ortsübliche Festsetzungen zur Gestaltung der Baugebiete und zur Vermeidung von Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft berücksichtigt. Die Ausgleichsflächen wurden aus städtischem Eigentum bereitgestellt, auf Grundlage des Landschaftsplanes ausgewählt und in ein landschaftsplanerisches Gesamtkonzept eingebunden. Der ermittelte Ausgleichsbedarf konnte durch die im Flächennutzungsplan dargestellten Ökokontoflächen mehr als abgedeckt werden.
Die aus dem Ökokonto abgebuchten Ausgleichsflächen werden von der Stadtgärtnerei, dem Städtischen Forst, von Landwirten und Schäfern sowie vom Landschaftspflegeverband gepflegt.
Mit dem Aufbau ihres Ökokontos hat die Stadt Neumarkt, als erste Kommune in Bayern den Nachweis erbracht, für die potenziellen Bauflächen der kommenden 15 Jahre die erforderlichen Ausgleichsflächen bereitstellen zu können.

Das Ökokonto Neumarkt, wie auch die gesamte Umsetzungsstrategie zum Landschaftsplan wurde im Jahr 2002 als gelungenes, vorbildliches Beispiel in die Blaue Box „Werkzeugkoffer Landschaftsplan-Umsetzung“ aufgenommen. Die Blaue Box ist im Internet über www.lfu.bayern.de aufzurufen.

Bei der Ausweisung neuer Baugebiete ist oberstes Gebot die Vermeidung und Minimierung von Eingriffen. Eingriffe werden gemäß § 14 Abs.1 BNatSchG definiert als Veränderungen der Gestalt oder Nutzung von Grundflächen, die die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes oder das Landschaftsbild erheblich beeinträchtigen können.

Sofern Eingriffe nicht vollständig vermieden werden können, soll der Ausgleich soweit wie möglich im direkten Umfeld auf dem Baugrundstück bzw. im Geltungsbereich der Baugebiete selbst durchgeführt werden. Die verbleibenden Beeinträchtigungen können außerhalb des Geltungsbereichs, bevorzugt im Rahmen des Ökokontos ausgeglichen werden. Es sind dabei möglichst die von der Baumaßnahme betroffenen ökologischen Funktionsbeziehungen und Biotoptypen zu entwickeln bzw. bereits vorhandene, beeinträchtigte Flächen dieses Biotoptyps wiederherzustellen und zu pflegen. Nach § 1a Abs. 3 BauGB werden die Maßnahmen zum Ausgleich in der Bauleitplanung durch geeignete Darstellungen und Festsetzungen getroffen.

In Neumarkt verbleibt es in der vorbereitenden Bauleitplanung bei der Regelung, die im Rahmen der Bauleitplanung vorbereiteten Eingriffe im selben Naturraum bzw. in der selben ökologisch-funktionalen Raumeinheit auszugleichen; eine weitere Zuordnung der Flächen zum Ausgleich erscheint nicht sinnvoll. Mit der Darstellung als zukünftige Ausgleichsflächen im Flächennutzungsplan wird einerseits die Option einer weiteren Nutzung – insbesondere der Landwirtschaft – offen gehalten, andererseits aber die Eignung für den Ausgleich und die rechnerische Deckung des Ausgleichserfordernisses dokumentiert.

Die Konkretisierung der Ausgleichsmaßnahmen erfolgt erst im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung, d.h. in den Bebauungsplänen bzw. durch privatrechtliche Sicherung. Als Ermittlungsgrundlage wird dabei wiederum der Leitfaden zur Eingriffsregelung herangezogen.

Als Ausgleichsmaßnahmen geeignet sind z.B. die Neuanlage von Waldmänteln, die Pflanzung von Streuobstwiesen, die Schaffung von Lebensräumen entlang der Fließgewässer, etwa durch Renaturierung verbauter und begradigter Fließgewässer u.ä.

Seit dem sechsten Jahr der Umsetzung von Ökokontomaßnahmen übersteigt der Flächenvorrat den durchschnittlich jedes Jahr entstehenden Ausgleichsbedarf. Die Maßnahmen werden von der Stadtgärtnerei, verschiedenen Landwirten und Schäfern und dem städtischen Forst ausgeführt. Verschieden Maßnahmen werden in enger Zusammenarbeit mit dem Landschaftspflegeverband duchgeführt. Jährlich werden durchschnittlich ca. 25.000 m² Umsetzungsmaßnahmen eingestellt. Zusammen mit den 1999 schon bestehenden Ausgleichsflächen sind von der Stadt Neumarkt mittlerweile ca. 30 ha Ausgleichsflächen zu pflegen.

Der im Jahr 1999 in das städtische Ökokonto eingestellte Flächenumfang diente bis ca. 2015 als Grundstock (Planungshorizont des Flächennutzungsplanes). Vorsorgend erwarb die Stadt Neumarkt bereits weitere Flächen im Außenbereich unter dem Gesichtspunkt, sie in das Ökokonto einzustellen, um auch in Zukunft geeignete Flächen zur Umsetzung von Kompensationsmaßnahmen vorrätig zu haben.

Der das Stadtgebiet in annähernd nordöstlicher Richtung durchquerende und das Neumarkter Becken begrenzende Albtrauf stellt als Steilanstieg einen sehr bedeutenden und landschaftsbildprägenden Landschaftsraum dar. Auf unbewaldteten und nicht landwirtschaftlich intensiv genutzten Flächenteilen finden sich in süd- und westexponierten Lagen Halbtrockenrasen. Für den Albtrauf zwischen Höhenberg und Lähr fordert der Landschaftsplan den Erhalt, die Sicherung und Optimierung der überregional bedeutsamen Magerrasen, sowie die Schaffung eines Verbundes von Trockenstandorten. Hecken und Ranken sollen optimiert werden. Hier setzt diese Ökokontomaßnahme an und schafft, in direkter Nachbarschaft zu reinen Landschaftspflegemaßnahmen, auf einer Länge von zusammen über 1.000 m einen Biotopverbund. Degradierter Altgrasbestand wurde wieder instand gesetzt und wird in den kommenden Jahren durch Beweidung, Mahd und gelegentliche Entbuschungsmaßnahmen zu Halbtrockenrasen und mageren Wiesen entwickelt.

Der Standort dieser Ökokontomaßnahme befindet sich an einem Steitenarm des Lengenbachtales, welches als FFH-Gebiet festgelegt wurde. Das Grünland auf der Ökokontofläche ist durch Schichtwasseraustritte in Teilbereichen vernässt. Eine Vernässung der Gehölzfläche wurde durch die Anlage von kleinen Mulden und Seigen herbeigeführt. Das Entwicklungsziel einer extensiven Feuchtwiese kann aufgrund der Standortbindungen in kurzer Zeit erreicht werden.

Mit Hilfe eines Geoinformationssystems (GIS) werden räumliche Daten digital erfasst, organisiert, gespeichert und visualisiert. Darüber hinaus ermöglicht ein GIS effiziente räumliche Analysen, in dem verschiedenste (Geo-)Daten (sog. Layer) miteinander kombiniert dargestellt und ausgewertet werden. Die verwendeten Daten bestehen dabei zum einen aus rein graphischen Informationen (z.B. Flurstücksgrenzen) und zum anderen aus Sachdaten, die detaillierte Informationen zum graphischen Objekt liefern (z.B. Eigentümerinformationen eines Flurstücks).

Die Grundlage des städtischen GIS bilden die Geobasisdaten des LDBV: ALKIS-Daten, digitale Ortophotos (Luftbilder) oder das digitale Höhenmodell. Ergänzt wird es durch Fachdaten der Stadtverwaltung Neumarkt wie beispielsweise Grünflächen, Ver- und Entsorgungsleitungen oder Bebauungspläne. Auf diese Art und Weise ermöglicht das GIS den Mitarbeitern der Stadtverwaltung einen schnellen Zugriff auf eine Vielzahl raumbezogener Informationen sowie die Durchführung räumlicher Analysen.

BayernAtlas

Für Privatanwender liefert der BayernAtlas der Bayerischen Vermessungsverwaltung für vielfältige Anwendungsbereiche eine Lösung.
Mit dieser kostenfreien Internetanwendung lassen sich sowohl für Neumarkt als auch für ganz Bayern Adressen, detailreiche Luftbilder, Historische Karten und vieles mehr anzeigen. 

Unter folgendem Link gelangen Sie direkt zum BayernAtlas der Bayerischen Vermessungsverwaltung:
https://geoportal.bayern.de/bayernatlas/ 

Die Stadt Neumarkt i.d.OPf. hat in den Jahren 2010/2011 zusammen mit dem Planungsbüro Pesch Partner Architekten Stadtplaner BDA I SRL aus Stuttgart und unter Einbeziehung der Bürger ein integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) erstellt. Dieses hatte zum Ziel, die vorhandenen räumlichen Planungen aufzugreifen und Leitlinien für die künftige Stadtentwicklung aufzustellen. Das ISEK als Grundlage enthält dabei mit dem darin aufgestellten Handlungsprogramm mögliche kurz-, mittel- und langfristige Maßnahmen.

Im Verlauf der Erarbeitung des ISEKs wurden neben unterschiedlichen Arbeitskreisen (Lenkungsgruppen- und verwaltungsinterne Arbeitskreissitzungen) auch zwei öffentliche Veranstaltungen durchgeführt. In diesen konnten sich die Bürger über die Ziele des ISEKs informieren und eigene Ideen und Bedürfnisse einbringen. Des Weiteren wurden die Ergebnisse von vorangegangenen Bürgerveranstaltungen zur Stadtentwicklung mit in die Erarbeitung des ISEKs einbezogen.

Im April 2012 wurde das integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept Neumarkt i.d.OPf. durch den Stadtrat beschlossen und die Verwaltung wurde für die Umsetzung der Maßnahmen in Abstimmung mit der Lenkungsgruppe beauftragt. Die Lenkungsgruppe wird seither im jährlichen Turnus fortgeführt, sodass die Umsetzung der Maßnahmen auch in Abstimmung mit politischen Vertretern erfolgen kann.

Umsetzungsschritte

Der erste Umsetzungszeitraum seit 2012 ist mittlerweile abgeschlossen. Das Stadtplanungsamt hat daher das Planungsbüro Pesch Partner Architekten beauftragt, diesen Zeitraum zu prüfen und zu schauen, was davon realisiert wurde und in welchem Umfang. Diese Evaluierung wurde in Zusammenarbeit mit der Lenkungsgruppe durchgeführt. Gleichzeitig haben die Mitglieder der Lenkungsgruppe eine Priorisierung der Maßnahmen und Schwerpunktbereiche im Handlungsprogramm für die weitere Umsetzung vorgenommen. Beides, die Evaluierung und Priorisierung, ist im so genannten Monitoring-Bericht 2020 zusammengefasst.

Flugfeld

Ein Schwerpunktbereich im Handlungskonzept des ISEK beschäftigt sich mit der Nürnberger Straße und dem angrenzenden Flugfeld. Vorgesehen ist dort ein Gebiet, in dem wie Oberbürgermeister Thomas Thumann sagte „Wohnen, Zusammenleben, Freizeit und Arbeit in einer bisher in Neumarkt noch nicht vorhandenen Form umgesetzt werden“ sollen. Dies betrifft die Bauformen und Baustoffe genauso wie den Verkehr oder die Alltagsabläufe. Und es soll ein Neben- und Miteinander auf vielfältige Weise geben. So sind gewerbliche Bauflächen im rückwärtigen Bereich der bestehenden Gewerbe- und Handelsflächen an der Nürnberger Straße denkbar und mischgenutzte Flächen mit Schwerpunkt Wohnen zum Park hin. Reine Wohnbauflächen könnten im nördlichen Anschluss an das Wohngebiet Woffenbach erfolgen und Grünflächen sowie Gemeindebedarfseinrichtungen dazwischen für kurze Wege und Erholung sorgen. Die Planungen hierfür und die Inhalte finden sich im Rahmenplan Flugfeld und werden als eigenes Projekt bearbeitet. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Seite Entwicklungsbereich Flugfeld

Die Stadt Neumarkt hat zusammen mit dem Planungsbüro TB Markert aus Nürnberg ein gesamträumliches Konzept zur Windenergie erstellt. Ziel dieses Konzeptes ist es, dem Regionalen Planungsverband bei der Flächenausweisung von Windenergie aktiv zuzuarbeiten und damit den weiteren Ausbau der Windenergie im Stadtgebiet Neumarkt mitzugestalten.

Anlass sind bundesweite Gesetzesänderungen, die den Ausbau von Windenergie auf Land beschleunigen sollen. Demnach ist jedes Bundesland verpflichtet, prozentual zur Landesfläche Windenergiegebiete auszuweisen. So müssen in Bayern nach dem Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) bis 2027 1,1% und bis 2032 1,8% der Landesfläche als Windenergiegebiete ausgewiesen werden. Bei Nichterreichen dieser Ziele ist der Bau von Windkraftanlagen fast überall möglich. Für die Zielerreichung und die Flächenausweisung für Windkraft in Bayern ist die Regionalplanung zuständig.

Die Stadt Neumarkt ist daher der Aufforderung des Regionalen Planungsverbandes Regensburg (11) nachgekommen, und hat Positivflächen für das gesamte Stadtgebiet erarbeitet. Neben den festgelegten Kriterien des Regionalen Planungsverbandes wurden weitere kommunale städtebauliche Belange und sensible Bereiche geprüft.

Nach Bewertung der einzelnen Eignungsflächen und nach Beschluss im Stadtrat am 09.11.2023 wurden nun 3,2% der Gesamtfläche des Stadtgebietes an den Regionalen Planungsverband gemeldet (siehe Übersichskarte). Die endgültige Entscheidung über die Ausweisung von Windenergiegebieten obliegt dem Regionalen Planungsverband.