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Die Stadt Neumarkt i.d.OPf. führt im Rahmen eines verbesserten Bürgerservices das digitale Baugenehmigungsverfahren ein. Von März 2024 an haben bauvorlageberechtigte Entwurfsverfasser (bspw. Architekten und Ingenieure) die Möglichkeit, Bauanträge digital einzureichen. Natürlich ist eine persönliche Abgabe in Papierform ebenfalls weiterhin möglich.
Mit der Aufnahme in die DBauV kommt es zu einer wichtigen Änderung im Verfahrensablauf. Für Verfahren, in denen die Stadt Neumarkt i.d.OPf. die abschließende Entscheidung zu treffen hat (Bauanträge, Vorbescheidsanträge, Abgrabungsanträge), tritt künftig eine Änderung bei der Einreichung ein.
Bei Abgabe der Anträge in Papierform ist die Unterschrift des Entwurfsverfassers sowie der Bauherrenschaft notwendig. Bei Einreichung des Antrages in digitaler Form ist die Unterschrift entbehrlich, wenn dieser den Weg über das BayernPortal nimmt.
Eine weitere Neuerung mit Mehrwert für die Bürgerinnen und Bürger ist die Möglichkeit, durch Nutzung der sogenannten „Bürgerauskunft“ jederzeit selbst Einsicht in die eingereichten Unterlagen und den Bearbeitungsstand mittels eines eigenen Zugangscodes nehmen zu können. Über den Zugangscode können auch fehlende Unterlagen über eine Upload-Funktion direkt in das Bauprogramm der Stadt Neumarkt i.d.OPf. hochgeladen werden.
Das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr hat die auf dieser Seite rot hinterlegten Formulare, sogenannte „Online-Assistenten“, entwickelt.
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