15. Juli 2025

Stadtplaner (m/w/d)

Umfang

Vollzeit

Befristung

nein

Beginn

ab sofort

Ihre Aufgaben:

• Erstellung von Bebauungsplänen und Bebauungskonzepten einschließlich Durchführung von Bauleitplanverfahren und sonstiger Satzungen des allgemeinen und besonderen Städtebaurechts
• Ausarbeiten von Sitzungsvorlagen und fachlicher Stellungnahmen
• Erstellung und Umsetzung von informellen Konzepten (u.a. ISEK) und Rahmenplänen (Schwerpunkt Stadtentwicklung)
• Ziel- und ergebnisorientierte Führung und Betreuung beauftragter Planungsbüros
• Gremienarbeit und Durchführung von Lenkungsgruppensitzungen
• Verfassen planungsrechtlicher Stellungnahmen zu sämtlichen internen und externen Anfragen und im Baugenehmigungsverfahren
• Die Übertragung der weiteren Vertretung der Amtsleitung ist bei entsprechender Bewährung und Berufserfahrung vorgesehen.

Ihr Profil:

• Abgeschlossenes Hoch- / Fachhochschulstudium im Bereich Stadt- und Raumplanung, Architektur mit Vertiefung in der Fachrichtung Stadtplanung/Städtebau oder eines vergleichbaren Studiengangs
• Fundierte Kenntnisse des Planungs- und Baurechts
• Kompetenz bei städtebaulicher Gestaltung und umweltrelevanten Themen
• Idealerweise mehrjährige Berufserfahrung in der Bauleitplanung und/oder städtebaulichen Projektentwicklung
• Verbindliches Auftreten, Eigeninitiative, Konfliktfähigkeit, Teamfähigkeit und Kommunikationsstärke
• Verhandlungsgeschick und Entscheidungsfähigkeit
• Sichere EDV-Kenntnisse
• Verbindliches Auftreten, Teamfähigkeit und Kooperationsbereitschaft

Wir bieten:

• Das Beschäftigungsverhältnis richtet sich nach den Bestimmungen des öffentlichen Dienstes.
• Die Stelle ist bewertet mit Entgeltgruppe 11 TVöD.
• Wir gewähren eine leistungsgerechte Bezahlung nach TVöD einschließlich Jahressonderzahlung, Leistungsentgelt, vermögenswirksamen Leistungen, betrieblicher Altersvorsorge, einem Zuschuss zum Jobticket sowie der Möglichkeit des Dienstrad-Leasings.
• Die Einstellung erfolgt in ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis in Vollzeit (39 Wochenstunden).
• Wir ermöglichen die Arbeit im Rahmen der Gleitzeit. Die teilweise Inanspruchnahme von Telearbeit ist möglich.