Werbeanlagen

Beschreibung

Werbeanlagen bis zu einer Größe von 1 m² Ansichtsfläche sind in der Regel baugenehmigungsfrei.

Allerdings kann auch für diese kleinen Werbeanlagen eine gesonderte Gestattung, z.B. eine Sondernutzungserlaubnis bei Benutzung öffentlicher Flächen erforderlich werden. Die Sondernutzungserlaubnis wird widerruflich erteilt.
Für baugenehmigungspflichtige Werbeanlagen ist ein Baugenehmigungsverfahren zu beantragen. Die Baugenehmigung wird widerruflich erteilt.

Was ist mitzubringen:
In der Regel sind (in 2-facher Ausfertigung) erforderlich:

  • Bauantragsformular
  • Baubeschreibung
  • Berechnung der Werbeanlage mit Baukosten
  • Lageplan mit Einzeichnung des Vorhabens und mit Unterschriften des Bauherrn und des Planfertigers
  • Zeichnerische Darstellung der Werbeanlage im Maßstab 1:100 (Ansichten) mit Unterschriften des Bauherrn und des Planfertigers

Grundvoraussetzung für eine zügige Bearbeitung des Bauantrages sind vollständige und fehlerfreie Unterlagen.

Ansprechpartner

Iosifidis, Katja

Rathaus IV, 2. OG, Zi. 202
Sachbearbeiterin
09181 255-1620
katja.iosifidis@neumarkt.de
09181 255-202

Thumann, Alexander

Rathaus IV, 2. OG, Zi. 206
Sachbearbeiter, Bauberatung
09181 255-1615
alexander.thumann@neumarkt.de
09181 255-202

Adressen

Fischergasse 1, 2. OG 92318 Neumarkt i.d.OPf.

Öffnungszeiten

Montag - Mittwoch   8.30 Uhr - 12.00 Uhr
Donnerstag   8.30 Uhr - 12.00 Uhr
14.00 Uhr - 18.00 Uhr
Freitag   8.30 Uhr - 13.00 Uhr
sowie nach Vereinbarung