Werbeanlagen bis zu einer Größe von 1 m² Ansichtsfläche sind in der Regel baugenehmigungsfrei.
Allerdings kann auch für diese kleinen Werbeanlagen eine gesonderte Gestattung, z.B. eine Sondernutzungserlaubnis bei Benutzung öffentlicher Flächen erforderlich werden. Die Sondernutzungserlaubnis wird widerruflich erteilt.
Für baugenehmigungspflichtige Werbeanlagen ist ein Baugenehmigungsverfahren zu beantragen. Die Baugenehmigung wird widerruflich erteilt.
Was ist mitzubringen:
In der Regel sind (in 2-facher Ausfertigung) erforderlich:
Grundvoraussetzung für eine zügige Bearbeitung des Bauantrages sind vollständige und fehlerfreie Unterlagen.
| Montag - Mittwoch | 8.30 Uhr - 12.00 Uhr |
| Donnerstag | 8.30 Uhr - 12.00 Uhr 14.00 Uhr - 18.00 Uhr |
| Freitag | 8.30 Uhr - 13.00 Uhr |
| sowie nach Vereinbarung |
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