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Sofern kurzfristig ein gültiges Ausweispapier benötigt wird, ist je nach Bedarf die Ausstellung eines Express-Reisepasses, oder eines vorläufigen Reisepasses oder Personalausweises möglich. Die Beantragung eines vorläufigen Reisepasses ist nur dann möglich wenn die Herstellung eines Reisepasses im Expressverfahren (72 Stunden) nicht rechtzeitig erfolgen kann. (Die Dringlichkeit ist nachzuweisen).
Was ist mitzubringen:
PERSÖNLICHES ERSCHEINEN IST ERFORDERLICH !
Gebühren:
Fristen:
Die Ausstellung von vorläufigen Ausweisen erfolgt kurzfristig durch die Passbehörde der Stadt Neumarkt i.d.OPf.
| Montag: | 08:30 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr |
| Dienstag und Mittwoch: | 08:30 bis 12:00 Uhr |
| Donnerstag: | 08:30 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr |
| Freitag: | 08:30 bis 13:00 Uhr |
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