Übermittlungssperren

Beschreibung

Mit der Einrichtung einer Sperre können Sie der Übermittlung Ihrer Daten

  • an eine öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft durch den Familienangehörigen eines Mitglieds dieser Religionsgemeinschaft
    (§ 42 Abs. 3 Satz 2 Bundesmeldegesetz)
  • an Parteien, Wählergruppen u.a. bei Wahlen und Abstimmungen
    (§ 50 Abs. 5 i.V. mit § 50 Abs. 1 Bundesmeldegesetz)
  • aus Anlass von Alters- und Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk
    (§ 50 Abs. 5 i.V. mit § 50 Abs. 2 Bundesmeldegesetz)
  • an Adressbuchverlage
    (§ 50 Abs. 5 i.V. mit § 50 Abs. 3 Bundesmeldegesetz)
  • an das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr (Nur für minderjährige Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit möglich)
    (§ 36 Abs. 2 Bundesmeldegesetz)

widersprechen.

Der Antrag ist schriftlich einzureichen. Das hierzu erforderliche Formular ist im Einwohnermeldeamt erhältlich.

Alternativ können Sie die Übermittlungssperren online einrichten lassen.

Gebühren:
Kostenfrei

Ansprechpartner

Frauenknecht, Alfred

Rathaus II, 2. OG, Zi. 21
Amtsleiter
09181 255-222
alfred.frauenknecht@neumarkt.de
09181 255-233

Herzog, Sabine

Rathaus II, 2. OG, Zi. 27
Sachbearbeiterin
09181 255-221
einwohneramt-fundamt@neumarkt.de
09181 255-233

Stoiber, Carolin

Rathaus II, 2. OG, Zi. 27
Sachbearbeiterin
09181 255-236
einwohneramt-fundamt@neumarkt.de
09181 255-233

Wittmann, Ralf

Rathaus II, 2. OG, Zi. 27
Sachbearbeiter
09181 255-235
einwohneramt-fundamt@neumarkt.de
09181 255-233

Adressen

Rathausplatz 2 92318 Neumarkt i.d.OPf.

Öffnungszeiten

Service des Einwohnermeldeamtes:

  • Ab 03.03.2025 ist die Vorsprache im Einwohnermeldeamt täglich, ohne vorherige Terminvereinbarung, möglich. Die Öffnungszeiten sind:
    Montag: 08:30 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr
    Dienstag und Mittwoch: 08:30 bis 12:00 Uhr
    Donnerstag: 08:30 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr
    Freitag: 08:30 bis 13:00 Uhr
  • Dienstagnachmittag ist für die Beantragung von Ausweisdokumenten schulpflichtiger Kinder reserviert. Diese Termine können ausschließlich telefonisch unter 09181 255-228 vereinbart werden.
  • Terminvereinbarungen sind nur noch für die längerfristigen Termine (8 Wochen) möglich. Diese Termine sind begrenzt, da der Parteiverkehr überwiegend ohne Termine abgewickelt wird: Online-Terminvereinbarung im Einwohnermeldeamt

Bitte beachten Sie:

  • Für die Bearbeitung von Anliegen ist ein Ticket zu ziehen. Ohne Ticket ist keine Vorsprache möglich.
  • Das Tageskontingent richtet sich nach der Anzahl der anwesenden Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen. Wenn dieses erschöpft ist, erfolgt keine weitere Ausgabe von Tickets.
  • Es kann zu längeren Wartezeiten kommen.
  • Die letzte Vorsprachemöglichkeit ist 20 Minuten vor Ende der Öffnungszeit.
  • Seit 1. Mai 2025 werden nur noch digitale Passbilder akzeptiert. Diese können gebührenpflichtig direkt im Einwohnermeldeamt erstellt werden. Alternativ können die Passbilder auch von einem zertifizierten Fotostudio oder Drogeriemarkt angefertigt werden. Hier muss der gedruckte Data-Matrix-Code zum Termin mitgebracht werden.