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Die Stadt Neumarkt betreibt eine Straßenreinigungsanstalt als öffentliche Einrichtung. Die Anstalt hat die Aufgabe, öffentliche Verkehrsflächen zu reinigen.
Den Winterdienst führt der Bauhof Stadt Neumarkt i.d.OPf., Am Berliner Ring 1, durch. Bei Problemen bitte dort anrufen: 09181/2638-0
Rechtsgrundlagen:
Straßenreinigungssatzung und Satzung für die Erhebung einer Straßenreinigungsgebühr
Die Satzungen finden Sie auf der Seite Ortsrecht als Pdf-Dateien zum Download
Gebühren:
Der Gebürensatz für die Reinigung beträgt je Meter Straßenfrontlänge vierteljährlich in der:
| Montag - Mittwoch | 8.30 Uhr - 12.00 Uhr |
| Donnerstag | 8.30 Uhr - 12.00 Uhr 14.00 Uhr - 17.00 Uhr |
| Freitag | 8.30 Uhr - 13.00 Uhr |
| sowie nach Vereinbarung |
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