- Erteilung von Erlaubnissen zum Betrieb einer Spielhalle
- Bestätigung über die Geeignetheit von Aufstellungsorten für Geldspielautomaten
- Erteilung von Aufstellungserlaubnissen für Automatenaufsteller
Was ist mitzubringen:
- Spielhallenerlaubnis:
Zur persönlichen Antragstellung sind neben einem konkreten Sozialkonzept für die betreffende Spielhalle ein Führungszeugnis sowie ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister (jeweils nicht älter als 3 Monate), eine allgemeine Aufstellererlaubnis und ein Grundriss der Betriebsräume bzw. bei Neuerrichtung der Spielhalle eine Baugenehmigung beizubringen.
- Geeignetheitsbescheinigung:
Neben dem ausgefüllten und unterschriebenen Antragsformular sind noch die allgemeine Aufstellerlaubnis sowie ggf. ein Lageplan beizubringen.
- Aufstellerlaubnis:
Nebem dem ausgefüllten und unterschriebenen Antragsformular sind noch ein Führungszeugnis, ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister (jeweils nicht älter als 3 Monate), eine Bescheinigung einer IHK über die Unterrichtung zum Spieler- und Jugendschutz sowie ein Sozialkonzept einer öffentlich anerkannten Institution beizubringen.
Gebühren:
Spielhallenerlaubnis: 150,- EUR bis 3.000,- EUR
Geeignetheitsbescheinigung: 30,- EUR bis 100,- EUR
Aufstellerlaubnis: 100,- EUR bis 2000,- EUR