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Erteilung von Ausnahmen vom Sonntagsfahrverbot gem. § 30 Abs. 3 StVO.
Was ist mitzubringen:
Schriftlicher Antrag mit Begründung (Dringlichkeit) für die Ausnahme vom Sonntagsfahrverbot.
Gebühren:
10,20 EUR bis 767,00 EUR
Fristen:
Die Antragsstellung hat spätestens 14 Tage vor Fahrtantritt zu erfolgen.
| Montag - Mittwoch | 8.30 Uhr - 12.00 Uhr |
| Donnerstag | 8.30 Uhr - 12.00 Uhr 14.00 Uhr - 17.00 Uhr |
| Freitag | 8.30 Uhr - 13.00 Uhr |
| sowie nach Vereinbarung |
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