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Erteilung von Erlaubnissen zur Durchführung von Großraum- und/oder Schwerverkehr gem. § 29 Abs. 3 StVO.
Was ist mitzubringen
Schriftlicher Antrag ausschließlich mit unten genanntem Formular.
Gebühren
10,20 EUR bis 767,-- EUR
Fristen
Da andere Straßenverkehrsbehörden anzuhören sind, hat die Antragsstellung spätestens 14 Tage vor Fahrtantritt zu erfolgen.
| Montag - Mittwoch | 8.30 Uhr - 12.00 Uhr |
| Donnerstag | 8.30 Uhr - 12.00 Uhr 14.00 Uhr - 17.00 Uhr |
| Freitag | 8.30 Uhr - 13.00 Uhr |
| sowie nach Vereinbarung |
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