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Die Erziehungsrente ist eine Rente, die nach einer Ehescheidung beim Tod des früheren Ehegatten als Unterhaltsersatz gezahlt wird. Sie wird aus der eigenen Versicherung des überlebenden Ex-Ehegatten gezahlt.
Es gelten folgende Voraussetzungen:
Ehescheidung nach dem 30.06.1977 und Tod des geschiedenen Ehegatten
Erziehung eines eigenen Kindes oder eines Kindes des geschiedenen Ehegatten oder sonstiger Kinder (in den Haushalt aufgenommene Stief- u. Pflegekinder, Enkel u. Geschwister) Erziehung kann längstens bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres des jüngsten Kindes vorliegen
keine Wiederheirat des überlebenden Ehegatten
Erfüllung der Wartezeit von 5 Jahren bis zum Tod des geschiedenen Ehegatten.
In bestimmten Fällen gelten Besonderheiten!
Was ist mitzubringen:
Formulare:
Liegen bei der Rentenantragstelle auf und können dort zum Ausfüllen abgeholt oder bei den Rentenversicherungsträgern geladen werden.
Deutsche Rentenversicherung Bund Berlin
Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd Landshut
| Montag - Mittwoch | 8.30 Uhr - 12.00 Uhr |
| Donnerstag | 8.30 Uhr - 12.00 Uhr 14.00 Uhr - 17.00 Uhr |
| Freitag | 8.30 Uhr - 13.00 Uhr |
| sowie nach Vereinbarung |
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