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Wenn Sie wegen einer schweren oder chronischen Krankheit gar nicht mehr oder nur noch stundenweise arbeiten können, zahlt Ihnen die Rentenversicherung unter bestimmten Voraussetzungen eine Rente wegen Erwerbsminderung. Damit soll erreicht werden, dass Sie Ihren Lebensstandard nicht wesentlich einschränken müssen. Schon als Berufsanfänger sind Sie im Falle eines Arbeitsunfalls vom ersten Arbeitstag an geschützt.
Zu den allgemeinen Voraussetzungen gehört, dass Sie die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht haben. Außerdem gilt der Grundsatz "Reha vor Rente". Das heißt: Zunächst wird geprüft, ob Ihre Erwerbsfähigkeit durch medizinische oder berufliche Rehabilitation wieder hergestellt werden kann.
Wenn das nicht möglich ist, wird beurteilt, in welchem zeitlichen Umfang Sie noch auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten können. Von diesem restlichen Leistungsvermögen hängt ab, ob für Sie eine Rente wegen voller oder teilweiser Erwerbsminderung in Frage kommt.
In bestimmten Fällen gelten Besonderheiten!
Was ist mitzubringen:
Formulare:
Liegen bei der Rentenantragstelle auf und können dort zum Ausfüllen abgeholt oder bei den Rentenversicherungsträgern geladen werden.
Deutsche Rentenversicherung Bund Berlin
Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd Landshut
| Montag - Mittwoch | 8.30 Uhr - 12.00 Uhr |
| Donnerstag | 8.30 Uhr - 12.00 Uhr 14.00 Uhr - 17.00 Uhr |
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