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Das Verfahren in pass-/personalausweisrechtlichen Angelegenheiten wurde vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) überarbeitet und aktualisiert.
Die Veröffentlichung ist erfolgt:
Ausstellung eines Personalausweises zur Erfüllung der Ausweispflicht ab dem 16. Lebensjahr
Was ist mitzubringen:
Gebühren und Gültigkeit:
Für Personen über 24 Jahren 10 Jahre gültig 37,00 EUR
Für Personen unter 24 Jahren 6 Jahre gültig 22,80 EUR
Gebühr für Passfoto am Foto-Terminal: 6,00 €
Die Gebühr für einen vorläufigen Personalausweis beträgt 10,00 EUR.
Die Gebühr ist bei der Beantragung zu entrichten (bar oder mit BankCard etc.)
Wichtige Hinweise:
Ihre persönliche Anwesenheit ist wegen der Unterschrift bei der Antragstellung erforderlich. Der Personalausweis wird bei der Bundesdruckerei in Berlin angefertigt. Dies nimmt in der Regel ca. drei bis vier Wochen in Anspruch.
Zur Abholung Ihres neuen Personalausweises können Sie auch eine andere Person bevollmächtigen.
Formular: Vollmacht zur Abholung von Dokumenten
Für Kinder unter 16 Jahren kann ebenfalls ein Personalausweis ausgestellt werden. Beachten Sie hierbei bitte, dass Sie Ihr Kind zur Überprüfung der Identität in jedem Fall mitbringen müssen.
Zudem ist vor Vollendung des 16. Lebensjahrs grundsätzlich die Zustimmung der Sorgeberechtigten erforderlich. Detaillierte Informationen hierzu finden Sie im Hinweisblatt zum Antrag.
Formular: Reisepass, Personalausweis für ein Kind – Antrag
Weitere Informationen zum neuen Personalausweis finden Sie auf dem Portal des Bundesministeriums des Inneren unter: www.personalausweisportal.de
| Montag: | 08:30 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr |
| Dienstag und Mittwoch: | 08:30 bis 12:00 Uhr |
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