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Wir erteilen Ausnahmegenehmigungen nach § 46 Abs.1 StVO für Handwerker.
Was ist mitzubringen:
Ausgefülltes Antragsformular
Handwerkskarte
Kopie des Kfz-Scheines
Gebühren:
Gebühr für kurzfristige Dauer bis zu zwei Monate: 15,00€
Gebühr für ein Jahr: 50,00€
Gebühr für zwei Jahre: 90,00€
| Montag - Mittwoch | 8.30 Uhr - 12.00 Uhr |
| Donnerstag | 8.30 Uhr - 12.00 Uhr 14.00 Uhr - 17.00 Uhr |
| Freitag | 8.30 Uhr - 13.00 Uhr |
| sowie nach Vereinbarung |
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