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Erhebung von Niederschlagswassergebühren (Regenwassergebühren) nach der befestigten und abflusswirksamen Grundstücksfläche, die über einen Gebietsabflussbeiwert geschätzt wird. Beratung und Gewährung von Beitrags- und Gebührenermäßigungen bzw- befreiungen bei Regenwassernutzung und -versickerung.
Rechtsgrundlage: Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS).
| Montag - Mittwoch | 8.30 Uhr - 12.00 Uhr |
| Donnerstag | 8.30 Uhr - 12.00 Uhr 14.00 Uhr - 17.00 Uhr |
| Freitag | 8.30 Uhr - 13.00 Uhr |
| sowie nach Vereinbarung |
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