Sie sind hier: Startseite » Melderegisterauskünfte
Auskünft aus dem Neumarkter Melderegister werden schriftlich oder bei persönlicher Vorsprache erteilt.
Telefonische Anfragen können generell nicht erteilt werden.
Gebühren:
| Auskünfte ohne Nachfragen oder Ermittlungen alleine aus dem Melderegister | 10,00 Euro |
| Auskünfte mit Nachfragen bzw. Ermittlungen oder durch Rückgriff auf Meldeunterlagen außerhalb des Melderegisters (erweiterte Auskünfte) | 12,00 Euro |
| Auskünfte mit Prüfung auf Vorliegen eines berechtigten Interesses | 12,00 Euro |
| örtliche Ermittlung | 15,00 Euro |
Bei schriftlichen Anfragen ist die Gebühr bereits im voraus zu entrichten.
| Montag: | 08:30 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr |
| Dienstag und Mittwoch: | 08:30 bis 12:00 Uhr |
| Donnerstag: | 08:30 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr |
| Freitag: | 08:30 bis 13:00 Uhr |
Copyright 2026 © Alle Rechte vorbehalten.