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Erhebung einer jährlichen Kleineinleiterabgabe bei Anwesen, die noch nicht an eine zentrale Kanalisation/Kläranlage angeschlossen sind.
Rechtsgrundlage: Kleineinleitersatzung (KES)
| Montag - Mittwoch | 8.30 Uhr - 12.00 Uhr |
| Donnerstag | 8.30 Uhr - 12.00 Uhr 14.00 Uhr - 17.00 Uhr |
| Freitag | 8.30 Uhr - 13.00 Uhr |
| sowie nach Vereinbarung |
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