Sie sind hier: Startseite » Kinderreisepass
Der Kinderreisepass wurde zum Jahreswechsel abgeschafft. Ab dem 1. Januar 2024 werden sie nicht mehr neu ausgestellt, verlängert oder aktualisiert.
Bereits ausgestellte Kinderreisepässe können bis zum Ende ihrer Gültigkeit verwendet werden. Sie können für Ihr Kind einen Personalausweis oder einen Reisepass beantragen.
Der bisherige Kinderreisepass ist nicht mit einem Chip versehen. Damit fehlt ihm ein wichtiges Sicherheitsmerkmal. Seine Gültigkeitsdauer ist deshalb auf ein Jahr begrenzt.
Für Eltern und Verwaltung ergab sich durch die jährlich neue Ausstellung eines Kinderreisepasses ein hoher Aufwand. Und aufgrund der geringeren Sicherheit wird der Kinderreisepass nicht überall als Ausweisdokument akzeptiert.
Bei Grenzüberschritten ist auch für Kinder grundsätzlich das Mitführen eines gültigen Reisepasses mit Chip erforderlich.
Bei Reisen innerhalb der Europäischen Union und in die meisten Urlaubsländer genügt jedoch die Vorlage eines Personalausweises.
Bitte informieren Sie sich rechtzeitig vor Antritt eines Auslandsaufenthaltes, welche Dokumente benötigt werden. Berücksichtigen Sie dabei auch Transitländer.
Einzelheiten zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie beim Auswärtigen Amt.
Personalausweise und Reisepässe sind für Kinder sechs Jahre gültig. Bitte beachten Sie jedoch, dass sich das Gesichtsbild bei Säuglingen und Kleinstkindern innerhalb kurzer Zeit stark verändern kann. Unter Umständen ist eine Identifizierung mit dem ursprünglichen Ausweisdokument dadurch auch vor Ablauf der Gültigkeit nicht mehr möglich, so dass das Ausweisdokument vorzeitig ungültig geworden ist.
In diesem Fall beantragen Sie bitte rechtzeitig vor Reiseantritt ein neues Dokument.
| Montag: | 08:30 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr |
| Dienstag und Mittwoch: | 08:30 bis 12:00 Uhr |
| Donnerstag: | 08:30 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr |
| Freitag: | 08:30 bis 13:00 Uhr |
Copyright 2026 © Alle Rechte vorbehalten.