Isolierte Abweichung/Befreiung von baurechtlichen Vorschriften

Beschreibung

Abweichungen:

Soll bei der Errichtung von baulichen Anlagen von materiellen Anforderungen des Bauordnungsrechtes (z. B. Abstandsflächen, Brandschutz) abgewichen werden, ist hierfür die Zulassung schriftlich zu beantragen; der Antrag ist zu begründen.

Befreiungen, Ausnahmen, Abweichungen von örtlichen Bauvorschriften:

Soll bei der Errichtung eines verfahrensfreien Vorhabens (Art. 57 BayBO) von den Festsetzungen eines Bebauungsplanes oder einer sonstigen örtlichen Bauvorschrift (z. B. Garagen-, Einfriedungs- oder Gestaltungssatzung) abgewichen werden, ist auch hierfür die Zulassung schriftlich zu beantragen.

Notwendige Unterlagen:

  • Verlinkung auf ein Antragsformular in pdf-Format: Antragformular ausfüllen und einreichen
  • Lageplan mit dem Maßstab 1:1000 mit dem eingezeichneten Bauvorhaben in abgesetzter Farbe
  • Baupläne des betroffenen Bauteils in Maßstab 1:100 (Grundrisse, Schnitt, Ansichten)
  • Zusätzlich bei einer Befreiung: Auszug aus dem Bebauungsplan mit Einzeichnung des Vorhabens
  • Unterschrift nur bei analoger Einreichung notwendig, bei digitaler Einreichung keine Unterschriften mehr notwendig

Ansprechpartner

Finger, Christian

Rathaus IV 2. OG, Zi. 201
Sachbearbeiter
09181 255-1623
christian.finger@neumarkt.de
09181 255-202

Iosifidis, Katja

Rathaus IV, 2. OG, Zi. 202
Sachbearbeiterin
09181 255-1620
katja.iosifidis@neumarkt.de
09181 255-202

Kirsch, Andrea

Rathaus IV, 2. OG, Zi. 201
Sachbearbeiterin
09181 255-1624
andrea.kirsch@neumarkt.de
09181 255-202

Meyer, Sabine

Rathaus IV, 2. OG, Zi. 201
Sachbearbeiterin
09181 255-1626
sabine.meyer@neumarkt.de
09181 255-202

Schmitzer, Sarah

Rathaus IV, 2. OG, Zi. 203
Sachgebietsleiterin
09181 255-1621
sarah.schmitzer@neumarkt.de
09181 255-202

Adressen

Fischergasse 1, 2. OG 92318 Neumarkt i.d.OPf.

Öffnungszeiten

Montag - Mittwoch   8.30 Uhr - 12.00 Uhr
Donnerstag   8.30 Uhr - 12.00 Uhr
14.00 Uhr - 18.00 Uhr
Freitag   8.30 Uhr - 13.00 Uhr
sowie nach Vereinbarung