Grabstellen: Grabaufgabe

Beschreibung

Das Grabrecht besteht für die Dauer der Ruhezeit der zuletzt bestatteten Leiche oder Urne. Für die Grabaufgabe nach Ablauf der Ruhezeit ist eine schriftliche Erklärung des Grabnutzungsberechtigten notwendig, die bei der Friedhofsverwaltung abgegeben werden muss.

Es besteht einzig die Möglichkeit, das Grab durch eine von Ihnen beauftragte Fachfirma (Steinmetzbetrieb) räumen zu lassen.
Eine Räumung der Grabstätte durch die Stadt Neumarkt i.d.OPf. oder privat ist nicht möglich.

Was ist mitzubringen:
Wegen der Unterschriftsleistung ist persönliches Erscheinen des Grabnutzungs-berechtigten notwendig. Mitzubringen sind die Graburkunde und der Personal-ausweis oder Reisepass.

Gebühren:
Für die Grabräumung fallen von Seiten der Stadt Neumarkt i.d.OPf. keine Gebühren an.
Die Grabräumung ist mit der von Ihnen beauftragten Fachfirma (Steinmetzbetrieb) zu vereinbaren.

Ansprechpartner

Götz, Marianne

Rathaus IV, 1. OG, Zi. 101
Sachbearbeiterin
09181 255-2676
marianne.goetz@neumarkt.de
09181 255-2679

Lang, Michael

Rathaus IV, 1. OG, Zi. 105
Sachbearbeiter
09181 255-242
michael.lang@neumarkt.de
09181 255-2679

Steger, Eugen

Rathaus IV, 1. OG, Zi. 105
Sachbearbeiter
09181 255-241
eugen.steger@neumarkt.de
09181 255-2679

Adressen

Fischergasse 1, 92318 Neumarkt i.d.OPf.

Öffnungszeiten

Montag - Mittwoch 8.30 Uhr - 12.00 Uhr
Donnerstag 8.30 Uhr - 12.00 Uhr
14.00 Uhr - 17.00 Uhr
Freitag 8.30 Uhr - 13.00 Uhr
sowie nach Vereinbarung