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Die Anmeldung einer Geburt erfolgt durch die Verwaltung des Klinikums Neumarkt i.d.OPf. mit einer von den Eltern im Klinikum unterschriebenen schriftlichen Geburtsanzeige.
Auf Grund dieser Geburtsanzeige werden – nach Vorlage aller erforderlichen Nachweise – durch das Standesamt die benötigten Geburtsurkunden Ihres neugeborenen Kindes ausgestellt.
Sie erhalten von uns drei zweckgebundenen Geburtsurkunden:
Diese 3 Urkunden sind kostenfrei sowie zweckgebunden und müssen im Original bei der jeweiligen Stelle abgegeben werden!
Die Urkunden für Ihre privaten Verwendungszwecke möchten wir Sie bitten, über unser Bürgerserviceportal zu bestellen.
Die Bearbeitung der Geburtsbeurkundung dauert ca. 5-7 Werktage. Sie erhalten eine E-Mail über den Versand Ihrer Urkunden.
Sollten Sie noch keine Vaterschaftsanerkennung abgegeben haben, möchten wir Sie bitten, direkt unverzüglich mit uns oder Ihrem Wohnsitzstandesamt Kontakt aufzunehmen
Mutter geschieden/verwitwet
Hinweis: Das Standesamt kann die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen, wenn dies zum Nachweis von Angaben erforderlich ist.
| Montag - Mittwoch | 8.30 Uhr - 12.00 Uhr |
| Donnerstag | 8.30 Uhr - 12.00 Uhr 14.00 Uhr - 17.00 Uhr |
| Freitag | 8.30 Uhr - 13.00 Uhr |
| Wir bitten Sie möglichst um telefonische Terminvereinbarung. |
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