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Das Ordnungsamt erteilt vorübergehende, vorläufige sowie endgültige Erlaubnisse für Gaststättenbetriebe.
Was ist mitzubringen:
Für die Erteilung einer endgültigen Erlaubnis zum Betreiben einer Gaststätte benötigen wir:
Gebühren:
Vorübergehende Gaststättenerlaubnis: 30,- EUR bis 2.000,- EUR
Vorläufige Gaststättenerlaubnis: 50,- EUR bis 600,- EUR
Endgültige Gaststättenerlaubnis: 100,- EUR bis 6.000,- EUR
| Montag - Mittwoch | 8.30 Uhr - 12.00 Uhr |
| Donnerstag | 8.30 Uhr - 12.00 Uhr 14.00 Uhr - 17.00 Uhr |
| Freitag | 8.30 Uhr - 13.00 Uhr |
| sowie nach Vereinbarung |
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