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Die Vermietung an berechtigte Wohnungen hat immer Vorrang. Die Voraussetzungen für die Erteilung einer vorrangigen Wohnberechtigungsbescheinigung werden geprüft. Die Wohnung muß nach Kenntnis der Kündigung der Stadt Neumarkt i.d.OPf. als "frei" gemeldet werden. Die Freistellung einer Wohnung wird in der Regel erst nach 3-monatigem Leerstand erteilt.
Was ist mitzubringen:
Gebühren:
Es fällt eine Gebühr zwischen 25,00 EUR bis 125,00 EUR an.
| Montag - Mittwoch | 8.30 Uhr - 12.00 Uhr |
| Donnerstag | 8.30 Uhr - 12.00 Uhr 14.00 Uhr - 17.00 Uhr |
| Freitag | 8.30 Uhr - 13.00 Uhr |
| sowie nach Vereinbarung |
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