Fischereischein

Beschreibung

Fischereischein auf Lebenszeit:
Wenn Sie in Bayern den Fischfang ausüben möchten, benötigen Sie einen Fischereischein. Eine der Voraussetzungen zur erstmaligen Erteilung des Fischereischeins ist das erfolgreiche Ablegen der Fischerprüfung sowie ein Mindestalter von 14 Jahren.

Informationen und Hinweise zu Anmeldung und Ablauf der Fischerprüfung finden Sie auf den Internetseiten der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft.

Das Ordnungsamt ist zuständig für die Erteilung des Fischereischeines, wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz in Neumarkt i.d.OPf. haben.

Jugendfischereischein:
Kinder ab 10 Jahren und Jugendliche können ohne Ablegen der Fischerprüfung einen Jugendfischereischein erhalten. Dieser gilt bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Es darf jedoch nur in Begleitung eines volljährigen Fischereischeininhabers gefischt werden.

 

Was ist mitzubringen:

Fischereischein auf Lebenszeit:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Passbild
  • Bisheriger Fischereischein (falls bereits vorhanden)
  • Fischerprüfungszeugnis im Original (bei erstmaliger Antragstellung in Neumarkt)

Jugendfischereischein:

  • Ausweisdokument
  • Passbild
  • Einverständniserklärung des/der Erziehungsberechtigen

Ansprechpartner

Spangler, Sabine

Rathaus II, 1. OG, Zi. 14
Sachbearbeiterin
09181 255-231
sabine.spangler@neumarkt.de
09181 255-239

Übelmesser, Alina

Rathaus II, 1. OG, Zi. 14
Sachbearbeiterin
09181 255-232
alina.uebelmesser@neumarkt.de
09181 255-239

Adressen

Rathausplatz 2, 92318 Neumarkt i.d.OPf.

Öffnungszeiten

Montag - Mittwoch 8.30 Uhr - 12.00 Uhr
Donnerstag 8.30 Uhr - 12.00 Uhr
14.00 Uhr - 17.00 Uhr
Freitag 8.30 Uhr - 13.00 Uhr
sowie nach Vereinbarung