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Fischereischein auf Lebenszeit:
Wenn Sie in Bayern den Fischfang ausüben möchten, benötigen Sie einen Fischereischein. Eine der Voraussetzungen zur erstmaligen Erteilung des Fischereischeins ist das erfolgreiche Ablegen der Fischerprüfung sowie ein Mindestalter von 14 Jahren.
Informationen und Hinweise zu Anmeldung und Ablauf der Fischerprüfung finden Sie auf den Internetseiten der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft.
Das Ordnungsamt ist zuständig für die Erteilung des Fischereischeines, wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz in Neumarkt i.d.OPf. haben.
Jugendfischereischein:
Kinder ab 10 Jahren und Jugendliche können ohne Ablegen der Fischerprüfung einen Jugendfischereischein erhalten. Dieser gilt bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Es darf jedoch nur in Begleitung eines volljährigen Fischereischeininhabers gefischt werden.
Was ist mitzubringen:
Fischereischein auf Lebenszeit:
Jugendfischereischein:
| Montag - Mittwoch | 8.30 Uhr - 12.00 Uhr |
| Donnerstag | 8.30 Uhr - 12.00 Uhr 14.00 Uhr - 17.00 Uhr |
| Freitag | 8.30 Uhr - 13.00 Uhr |
| sowie nach Vereinbarung |
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