Entwässerungspläne

Beschreibung

Ein wesentlicher Teil der Erschließung eines Grundstückes ist die Entsorgung des Abwassers.Die Entsorgung des Abwassers ist in der städtischen  Entwässerungssatzung (EWS)  geregelt. Zur Zulassung einer Grundstücksentwässerungsanlage sind Entwässerungspläne einzureichen, die durch das Tiefbauamt geprüft werden. Die Entwässerungspläne sind Bestandteil eines Bauantrages.

Was ist mitzubringen:

  • Lageplan Maßstab 1:1000
  • Grundriss- und Flächenpläne Maßstab 1:100
  • Längsschnitte Maßstab 1:100

gemäß DIN 1986 bzw. aufliegendem Musterplan.

Ansprechpartner

Behninger, Karl

Rathaus I, 3. OG, Zi. 303
Sachbearbeiter
09181 255-175
karl.behninger@neumarkt.de
09181 255-259

Männer, Peter

Rathaus I, 3. OG, Zi. 303
Sachbearbeiter
09181 255-179
peter.maenner@neumarkt.de
09181 255-159

Steidl, Andreas

Rathaus I, 3. OG, Zi. 303
Sachbearbeiter
09181 255-177
andreas.steidl@neumarkt.de
09181 255-259

Adressen

Rathausplatz 1, 92318 Neumarkt i.d.OPf.

Öffnungszeiten

Montag - Mittwoch   8.30 Uhr - 12.00 Uhr
Donnerstag   8.30 Uhr - 12.00 Uhr
14.00 Uhr - 17.00 Uhr
Freitag   8.30 Uhr - 13.00 Uhr
sowie nach Vereinbarung