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Ein wesentlicher Teil der Erschließung eines Grundstückes ist die Entsorgung des Abwassers.Die Entsorgung des Abwassers ist in der städtischen Entwässerungssatzung (EWS) geregelt. Zur Zulassung einer Grundstücksentwässerungsanlage sind Entwässerungspläne einzureichen, die durch das Tiefbauamt geprüft werden. Die Entwässerungspläne sind Bestandteil eines Bauantrages.
Was ist mitzubringen:
gemäß DIN 1986 bzw. aufliegendem Musterplan.
| Montag - Mittwoch | 8.30 Uhr - 12.00 Uhr |
| Donnerstag | 8.30 Uhr - 12.00 Uhr 14.00 Uhr - 17.00 Uhr |
| Freitag | 8.30 Uhr - 13.00 Uhr |
| sowie nach Vereinbarung |
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