Ehefähigkeitszeugnisse

Beschreibung

Wenn ein deutscher Staatsangehöriger im Ausland heiraten möchte, wird in vielen Ländern ein Ehefähigkeitszeugnis verlangt. Ob Sie ein Ehefähigkeitszeugnis benötigen, erfahren Sie im ausländischen Standesamt, bei der ausländischen Vertretung in der Bundesrepublik Deutschland oder auch bei der deutschen Vertretung im Eheschließungsstaat.

Das Standesamt Neumarkt i.d.OPf. ist für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses nur zuständig, wenn der deutsche Verlobte in Neumarkt i.d.OPf. gemeldet ist.

Was ist mitzubringen:
Für die Beantragung des Ehefähigkeitszeugnisses sind verschiedene Unterlagen notwendig.
Welche Unterlagen dies im Einzelfall sind, teilen wir Ihnen gerne vorab mit.

Gebühren:

Für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnis fallen Gebühren in Höhe von 55,00 EUR an (bei zwei deutschen Staatsangehörigen).
Wenn ein Ehepartner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt entstehen zusätzliche Gebühren in Höhe von 30,00 EUR.

Ansprechpartner

Fink, Christina

Rathaus IV, 1. OG, Zi. 108
Amtsleiterin
09181 255-240
christina.fink@neumarkt.de
09181 255-249

Adressen

Fischergasse 1, 92318 Neumarkt i.d.OPf.

Öffnungszeiten

Montag - Mittwoch 8.30 Uhr - 12.00 Uhr
Donnerstag 8.30 Uhr - 12.00 Uhr
14.00 Uhr - 17.00 Uhr
Freitag 8.30 Uhr - 13.00 Uhr
Wir bitten Sie möglichst um telefonische Terminvereinbarung.