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In vielen Fällen des privaten oder geschäftlichen Lebens benötigen Bürger eine amtliche Beglaubigung ihrer Unterschrift.
Beglaubigungen von Unterschriften werden vorgenommen, wenn das unterzeichnete Schriftstück zur Vorlage bei einer Behörde benötigt wird.
Generalvollmachten und die Erteilung von Vollmachten für die Regelung von Vermögens- und Erbangelegenheiten darf nur ein Notar öffentlich beglaubigen.
Was ist mitzubringen:
Persönliche Vorsprache ist notwendig. Die Unterschrift ist persönlich in unserem Beisein zu leisten. Bitte Personalausweis oder Reisepaß mitbringen.
Gebühren:
Das Kostenverzeichnis sieht hier eine Rahmengebühr zwischen 5,00 EUR und 60,00 EUR vor.
Fristen:
Wird sofort erledigt
| Montag: | 08:30 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr |
| Dienstag und Mittwoch: | 08:30 bis 12:00 Uhr |
| Donnerstag: | 08:30 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr |
| Freitag: | 08:30 bis 13:00 Uhr |
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