Beflaggungen – Werbebanner

Beschreibung

Für das Anbringen von Bannern und Fahnen an öffentlichen Plätzen in der Stadt Neumarkt bedarf es einer Genehmigung, die wir für zeitlich begrenzt und entsprechend dem Ortsbild erteilen.

Eine Genehmigung von Werbung für gewerbliche Zwecke ist ausgeschlossen.

Gebühren:
Pro Banner bzw. Fahne wird eine Gebühr von 5,00 EUR je angefangene Woche erhoben.

Formular:
Der Antrag ist formlos, gerne auch per E-Mail, zu stellen.

Ansprechpartner

Thumann, Thomas

Rathaus III, 2. OG. Zi. 7
Amtsleiter
09181 255-2050
hauptamt@neumarkt.de
09181 255-2060

Adressen

Untere Marktstraße 14, 92318 Neumarkt i.d.OPf.

Öffnungszeiten

Montag - Mittwoch  8.30 Uhr - 12.00 Uhr
Donnerstag  8.30 Uhr - 12.00 Uhr
14.00 Uhr - 17.00 Uhr
Freitag  8.30 Uhr - 13.00 Uhr
sowie nach Vereinbarung