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Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung: Die Bauaufsicht wacht darüber, dass bauliche Anlagen den öffentlich-rechtlichen Vorschriften und behördlichen Anordnungen gemäß errichtet, geändert, genutzt, instandgehalten oder abgebrochen werden. Sie kann in Wahrnehmung dieser Aufgaben die erforderlichen Maßnahmen treffen.
Wegen eingeschränkter Öffnungszeiten empfehlen wir eine Terminvereinbarung.
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