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Bei verschiedenen Anträgen (z.B. Führerschein-, Sozialhilfe- und Wohngeldanträge) ist die Bestätigung des Einwohnermeldeamtes notwendig. Führerschein- und Sozialhilfeanträge werden nach Bestätigung durch den Antragsteller beim Landratsamt eingereicht. Bestätigte Wohngeldanträge werden vom Einwohnermeldeamt Neumarkt i.d.OPf. direkt an die Wohngeldstelle des Landratsamtes weitergeleitet.
Was ist mitzubringen:
Die ausgefüllten und unterschriebenen Anträge.
Gebühren:
Bei Führerscheinanträgen 5,10 EUR
| Montag: | 08:30 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr |
| Dienstag und Mittwoch: | 08:30 bis 12:00 Uhr |
| Donnerstag: | 08:30 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr |
| Freitag: | 08:30 bis 13:00 Uhr |
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