Abbruch von Gebäuden

Beschreibung

Sofern die Beseitigung einer baulichen Anlage nicht verfahrensfrei ist (siehe unten), ist die beabsichtigte Beseitigung mindestens einen Monat vorher der Stadt bzw. der Gemeinde und der Bauaufsichtsbehörde anzuzeigen.

Wenn die Gemeinde keine planungsrechtlichen Schritte zur Verhinderung der Beseitigung unternimmt und die Bauaufsichtsbehörde keine aufsichtlichen Maßnahmen ergreift, kann nach Ablauf des Monats mit der Beseitigung begonnen werden.

Etwas anderes gilt, wenn für die Beseitigung eine anderweitige behördliche Gestattung, Genehmigung oder Erlaubnis erforderlich ist. So ist zum Beispiel die Beseitigung eines Denkmals nur zulässig, wenn hierfür eine denkmalschutzrechtliche Erlaubnis vorliegt. Diese ist zusätzlich zur Erstattung der Beseitigungsanzeige zu beantragen. Wird die denkmalschutzrechtliche Erlaubnis nicht erteilt, darf das Denkmal nicht beseitigt werden.

Eine nur teilweise Beseitigung eines Bauvorhabens ist eine Änderung einer baulichen Anlage und bedarf daher grundsätzlich einer Baugenehmigung.

Verfahrensfrei, das heißt ohne Anzeige-, Baugenehmigungs- oder Genehmigungsfreistellungs-verfahren, dürfen beseitigt werden:

  • Anlagen, die verfahrensfrei errichtet werden dürfen (vgl. Art. 57 Abs. 1 bis 3 BayBO),
  • freistehende Gebäude der Gebäudeklasse 1 (= land- oder forstwirtschaftlich genutzte Gebäude sowie freistehende Gebäude mit einer Höhe bis zu 7 Meter und nicht mehr als zwei Nutzungseinheiten von insgesamt maximal 400 m²) und der Gebäudeklasse 3 (= Gebäude mit einer Höhe bis zu 7 Meter und mehr als zwei Nutzungseinheiten oder mit Nutzungseinheiten von insgesamt mehr als 400 m²),
  • sonstige Anlagen, die keine Gebäude sind, mit einer Höhe bis zu 10 Meter.

Ansprechpartner

Finger, Christian

Rathaus IV 2. OG, Zi. 201
Sachbearbeiter
09181 255-1623
christian.finger@neumarkt.de
09181 255-202

Iosifidis, Katja

Rathaus IV, 2. OG, Zi. 202
Sachbearbeiterin
09181 255-1620
katja.iosifidis@neumarkt.de
09181 255-202

Kirsch, Andrea

Rathaus IV, 2. OG, Zi. 201
Sachbearbeiterin
09181 255-1624
andrea.kirsch@neumarkt.de
09181 255-202

Meyer, Sabine

Rathaus IV, 2. OG, Zi. 201
Sachbearbeiterin
09181 255-1626
sabine.meyer@neumarkt.de
09181 255-202

Adressen

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