Rechtsamt

Rechtsamt

Das Rechtsamt ist zuständig für die rechtliche Vertretung der Stadt Neumarkt i.d.OPf. in allen öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten, insbesondere die Führung von Verwaltungsprozessen. Als Querschnittsaufgabe obliegt dem Rechtsamt die rechtliche Beratung aller städtischer Ämter.

 

Darüber hinaus wird im Rechtsamt das umfangreiche "Ortsrecht", das sind die städtischen Satzungen und Verordnungen, bearbeitet. Zuständig ist das Rechtsamt auch für die Rechtsreferendar-Ausbildung und die Durchführung von Sühneverfahren. Des Weiteren ist das Rechtsamt zuständig für den Vollzug des Prostituiertenschutzgesetzes sowie für die Schöffenwahl.

Räumlichkeiten

Adresse

Rathausplatz 2
92318 Neumarkt
Öffnungszeiten

Montag - Mittwoch 8.30 Uhr - 12.00 Uhr
Donnerstag 8.30 Uhr - 12.00 Uhr
14.00 Uhr - 17.00 Uhr
Freitag 8.30 Uhr - 13.00 Uhr
sowie nach Vereinbarung

Ansprechpartner

Thanner, Ester

Sachbearbeiterin
Rathaus II, 1. OG, Zi. 11
09181 255-211
09181 255-219

Werner, Andreas

Rechtsdirektor, Abteilungsleiter
Rathaus II, 1. OG, Zi. 12
09181 255-210
09181 255-219