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Das Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung der Stadt Neumarkt ist zuständig für Angelegenheiten des allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsrechtes hierzu gehört insbesondere: der Vollzug des Gaststätten- und Gewerberechts, die Erlaubnis öffentlicher Vergnügungsveranstaltungen, Schwerbehindertenangelegenheiten, Ausnahmegenehmigungen Schwerverkehr und die Überwachung von Heizöllagerstätten.
| Montag - Mittwoch | 8.30 Uhr - 12.00 Uhr |
| Donnerstag
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8.30 Uhr - 12.00 Uhr
14.00 Uhr - 17.00 Uhr |
| Freitag | 8.30 Uhr - 13.00 Uhr |
sowie nach Vereinbarung
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