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Beim Standesamt Neumarkt i.d.OPf. werden über alle Geburten, Eheschließungen, eingetragene Lebenspartnerschaften und Sterbefälle, die sich in Neumarkt i.d.OPf. ereignet haben, Personenstandsbücher bzw. – register geführt. Aus diesen Einträgen können Personenstandsurkunden sowie beglaubigte Abschriften erteilt werden.
Personenstandsurkunden bzw. beglaubigte Abschriften können Personen erhalten, auf die sich der Eintrag im Personenstandsbuch bezieht – sowie deren Ehegatten, Lebenspartner, Vorfahren und Abkömmlinge (in gerader Linie).
Andere Personen haben nur dann ein Recht auf Erteilung von Personenstandsurkunden, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen. Familienforschung begründet grundsätzlich kein rechtliches Interesse.
Was ist mitzubringen:
Bei persönlicher Abholung der Urkunden ist die Vorlage eines Personalausweises oder Reisepasses erforderlich. Bei Abholung durch einen Dritten wird dessen Personalausweis oder Reisepass und eine schriftliche Vollmacht sowie eine Kopie des Personalausweises oder Reisepasses des Vollmachtgebers benötigt.
Sollte Ihre Bank die im Bürgerserviceportal angebotene Zahlungsmöglichkeit nicht unterstützen, möchten wir Sie bitten, uns Ihre Urkundenanforderung, unter Angabe aller im Bürgerserviceportal geforderten Daten, schriftlich per E-Mail an standesamt@neumarkt.de zu senden.
Gebühren:
Je ausgestellter Urkunde wird eine Gebühr von 12,00 € erhoben.
Aufbewahrungsfristen/Fortführungsfristen:
In den Räumen des Standesamtes befinden sich:
| Montag - Mittwoch | 8.30 Uhr - 12.00 Uhr |
| Donnerstag | 8.30 Uhr - 12.00 Uhr 14.00 Uhr - 17.00 Uhr |
| Freitag | 8.30 Uhr - 13.00 Uhr |
| Wir bitten Sie möglichst um telefonische Terminvereinbarung. |
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