Sühneverfahren

Beschreibung

Bei verschiedenen strafrechtlichen Delikten ist vor Erhebung einer Privatklage u.U. die Durchführung eines Sühneversuchs erforderlich. Dieser Sühneversuch wird auf Antrag beim Rechtsamt durchgeführt, sofern beide Parteien in der Stadt Neumarkt i.d.OPf. wohnen (§§ 374, 380 StPO).

Gebühren:
25,00 bis 150,00 EUR

Fristen:
Der Sühneversuchsantrag selbst ist grundsätzlich nicht fristgebunden, jedoch dürfen die Strafantragsfrist (§ 77 b StGB) und die Verjährungsfrist (§§ 78 ff StGB) für die Tat nicht abgelaufen sein.

Ansprechpartner

Thanner, Ester

Rathaus II, 1. OG, Zi. 11
Sachbearbeiterin
09181 255-211
ester.thanner@neumarkt.de
09181 255-219

Werner, Andreas

Rathaus II, 1. OG, Zi. 12
Rechtsdirektor, Abteilungsleiter
09181 255-210
andreas.werner@neumarkt.de
09181 255-219

Adressen

Rathausplatz 2 92318 Neumarkt

Öffnungszeiten

Montag - Mittwoch 8.30 Uhr - 12.00 Uhr
Donnerstag 8.30 Uhr - 12.00 Uhr
14.00 Uhr - 17.00 Uhr
Freitag 8.30 Uhr - 13.00 Uhr
sowie nach Vereinbarung