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Ein Sterbefall muss spätestens bis zum dritten auf den Tod folgenden Werktag beim Standesamt angezeigt werden. Diese Anzeige erfolgt grundsätzlich:
Was ist für die Beurkundung des Sterbefalles erforderlich:
Grundsätzlich werden für die Beurkundung folgende Nachweise benötigt:
Bei Verwitweten: zusätzlich die Sterbeurkunde des verstorbenen Ehegatten (im Original)
Bei Geschiedenen: zusätzlich das Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk (im Original)
Hinweis: Das Standesamt kann die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen, wenn dies zum Nachweis von Angaben erforderlich ist.
Für Personen, die in der Stadt Neumarkt i.d.OPf. verstorben sind, können Sie hier online eine Sterbeurkunde beantragen.
| Montag - Mittwoch | 8.30 Uhr - 12.00 Uhr |
| Donnerstag | 8.30 Uhr - 12.00 Uhr 14.00 Uhr - 17.00 Uhr |
| Freitag | 8.30 Uhr - 13.00 Uhr |
| Wir bitten Sie möglichst um telefonische Terminvereinbarung. |
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