Stellvertreter des Oberbürgermeisters

Beschreibung

Der Oberbürgermeister wird im Fall seiner Verhinderung vom Bürgermeister und, wenn dieser ebenfalls verhindert ist, vom zweiten Bürgermeister vertreten.

Der Stellvertreter übt im Verhinderungsfall die gesamten gesetzlichen und geschäftsordnungsmäßigen Befugnisse des Oberbürgermeisters aus.

Die Vertreter des Oberbürgermeisters wählt der Stadtrat aus seiner Mitte für die Dauer seiner Wahlzeit.

Ansprechpartner

Heßlinger, Gertrud

2. Bürgermeisterin
09181 255-123
L-Hesslinger@web.de
09181 255-195

Adressen

Rathausplatz 1 92318 Neumarkt i.d.OPf.

Öffnungszeiten