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Bei Inanspruchnahme öffentlichen Grundes, z. B. bei der Durchführung von Infoständen oder Veranstaltungen, Errichten einer Außenbestuhlung, Aufstellen eines Klappständers, Flyerverteilung, etc., ist eine Sondernutzungserlaubnis erforderlich.
Was ist mitzubringen:
Ausgefülltes Antragsformular sowie falls vorhanden ein Lageplan mit Einzeichnung des Vorhabens bzw. Skizzen vom Vorhaben.
Gebühren:
Die Gebühren richten sich nach der Anlage zur Sondernutzungssatzung.
Bitte beachten Sie:
Grundsätzlich sind Anträge mindestens 2 Wochen vor dem geplanten Termin einzureichen, bei Großveranstaltungen mindestens 4 Wochen vorher!
| Montag - Mittwoch | 8.30 Uhr - 12.00 Uhr |
| Donnerstag | 8.30 Uhr - 12.00 Uhr 14.00 Uhr - 17.00 Uhr |
| Freitag | 8.30 Uhr - 13.00 Uhr |
| sowie nach Vereinbarung |
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