Rentenanträge: Erziehungsrente

Beschreibung

Die Erziehungsrente ist eine Rente, die nach einer Ehescheidung beim Tod des früheren Ehegatten als Unterhaltsersatz gezahlt wird. Sie wird aus der eigenen Versicherung des überlebenden Ex-Ehegatten gezahlt.

Es gelten folgende Voraussetzungen:

Ehescheidung nach dem 30.06.1977 und Tod des geschiedenen Ehegatten
Erziehung eines eigenen Kindes oder eines Kindes des geschiedenen Ehegatten oder sonstiger Kinder (in den Haushalt aufgenommene Stief- u. Pflegekinder, Enkel u. Geschwister) Erziehung kann längstens bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres des jüngsten Kindes vorliegen
keine Wiederheirat des überlebenden Ehegatten
Erfüllung der Wartezeit von 5 Jahren bis zum Tod des geschiedenen Ehegatten.
In bestimmten Fällen gelten Besonderheiten!

Was ist mitzubringen:

  • Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk
  • Sterbeurkunde des früheren Ehegatten
  • Versicherungsverlauf des Antragstellers
  • Abstammungsurkunde des Kindes/der Kinder
  • Heiratsurkunde
  • Personalausweis oder Reisepass
  • IBAN und BIC Nr. der Bank

Formulare:
Liegen bei der Rentenantragstelle auf und können dort zum Ausfüllen abgeholt oder bei den Rentenversicherungsträgern geladen werden.
Deutsche Rentenversicherung Bund Berlin
Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd Landshut

Ansprechpartner

Lang, Michael

Rathaus IV, 1. OG, Zi. 105
Sachbearbeiter
09181 255-242
michael.lang@neumarkt.de
09181 255-2679

Steger, Eugen

Rathaus IV, 1. OG, Zi. 105
Sachbearbeiter
09181 255-241
eugen.steger@neumarkt.de
09181 255-2679

Adressen

Fischergasse 1, 92318 Neumarkt i.d.OPf.

Öffnungszeiten

Montag - Mittwoch 8.30 Uhr - 12.00 Uhr
Donnerstag 8.30 Uhr - 12.00 Uhr
14.00 Uhr - 17.00 Uhr
Freitag 8.30 Uhr - 13.00 Uhr
sowie nach Vereinbarung