Mietspiegel

Beschreibung

zum Online-Mietspiegel Neumarkt

Hier finden Sie den Neumarkter Mietspiegel als PDF-Datei.

Zum 01.01.2022 ist die neue Mieterschutzverordnung in Kraft getreten (Verordnung zur Festlegung des Anwendungsbereichs bundesrechtlicher Mieterschutzvorschriften (Mieterschutzverordnung ─ MiSchuV)).
Damit gelten ab diesem Zeitpunkt auch in Neumarkt i.d.OPf. folgende Regelungen:

  • Mietpreisbremse: Wenn Bestandswohnungen neu vermietet werden, darf die Miete maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.
  • Abgesenkte Kappungsgrenze: Die Miete darf bei bestehenden Mietverhältnissen binnen drei Jahren nicht um mehr als 15 Prozent (statt 20 Prozent) und nicht über die ortsübliche Vergleichsmiete hinaus erhöht werden.
  • Kündigungssperrfrist: Bei der Umwandlung in Wohnungseigentum kann der Erwerber von vermietetem Wohnraum dem Mieter erst zehn Jahre (statt drei Jahre) nach der Veräußerung wegen Eigenbedarf kündigen.

Weitere Informationen dazu finden Sie in der Pressemitteilung der Bayerischen Staatsregierung.

Ansprechpartner

Landfried, Rainer

Rathaus III, 1. OG, Zi. 16
Sachbearbeiter
09181 255-105
rainer.landfried@neumarkt.de
09181 255-129

Sondermeier, Matthias

Rathaus III, 1. OG, Zi. 16
Sachbearbeiter
09181 255-106
matthias.sondermeier@neumarkt.de
09181 255-129

Adressen

Untere Marktstraße 14, 92318 Neumarkt i.d.OPf.

Öffnungszeiten

Montag - Mittwoch   8.30 Uhr - 12.00 Uhr
Donnerstag   8.30 Uhr - 12.00 Uhr
14.00 Uhr - 17.00 Uhr
Freitag   8.30 Uhr - 13.00 Uhr
sowie nach Vereinbarung