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Abweichungen:
Soll bei der Errichtung von baulichen Anlagen von materiellen Anforderungen des Bauordnungsrechtes (z. B. Abstandsflächen, Brandschutz) abgewichen werden, ist hierfür die Zulassung schriftlich zu beantragen; der Antrag ist zu begründen.
Befreiungen, Ausnahmen, Abweichungen von örtlichen Bauvorschriften:
Soll bei der Errichtung eines verfahrensfreien Vorhabens (Art. 57 BayBO) von den Festsetzungen eines Bebauungsplanes oder einer sonstigen örtlichen Bauvorschrift (z. B. Garagen-, Einfriedungs- oder Gestaltungssatzung) abgewichen werden, ist auch hierfür die Zulassung schriftlich zu beantragen.
Notwendige Unterlagen:
| Montag - Mittwoch | 8.30 Uhr - 12.00 Uhr |
| Donnerstag | 8.30 Uhr - 12.00 Uhr 14.00 Uhr - 18.00 Uhr |
| Freitag | 8.30 Uhr - 13.00 Uhr |
| sowie nach Vereinbarung |
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