Die Gemeinden sind berechtigt, eine Steuer für das Halten von Hunden zu erheben, wenn sie eine entsprechende örtliche Hundesteuersatzung erlassen. Die Stadt Neumarkt erhebt die Hundesteuer aufgrund Ihrer Hundesteuersatzung.
Gebühren:
Die Steuer beträgt: für den ersten Hund 25,00 EUR für den zweiten Hund 40,00 EUR für jeden weiteren Hund 50,00 EUR. Für Kampfhunde beträgt die Steuer 600,00 EUR.
Fristen:
Die Widerspruchsfrist gegen den Hundesteuerbescheid der Stadt Neumarkt beträgt 1 Monat ab Bekanntgabe des Bescheides.
| Montag - Mittwoch | 8.30 Uhr - 12.00 Uhr |
| Donnerstag | 8.30 Uhr - 12.00 Uhr 14.00 Uhr - 17.00 Uhr |
| Freitag | 8.30 Uhr - 13.00 Uhr |
| sowie nach Vereinbarung |
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