Hundesteuer

Beschreibung

Die Gemeinden sind berechtigt, eine Steuer für das Halten von Hunden zu erheben, wenn sie eine entsprechende örtliche Hundesteuersatzung erlassen. Die Stadt Neumarkt erhebt die Hundesteuer aufgrund Ihrer Hundesteuersatzung.

Gebühren:
Die Steuer beträgt: für den ersten Hund 25,00 EUR für den zweiten Hund 40,00 EUR für jeden weiteren Hund 50,00 EUR. Für Kampfhunde beträgt die Steuer 600,00 EUR.

Fristen:
Die Widerspruchsfrist gegen den Hundesteuerbescheid der Stadt Neumarkt beträgt 1 Monat ab Bekanntgabe des Bescheides.

Ansprechpartner

Delling, Elke

Rathaus III, 1. OG, Zi. 10
Sachbearbeiterin
09181 255-2061
elke.delling@neumarkt.de
09181 255-129

Götz, Rita

Rathaus III, 1. OG, Zi. 10
Sachbearbeiterin
09181 255-114
rita.goetz@neumarkt.de
09181 255-129

Herdegen, Michael

Rathaus III, 1. OG, Zi. 15
Sachgebietsleiter
09181 255-113
michael.herdegen@neumarkt.de
09181 255-129

Adressen

Untere Marktstraße 14, 92318 Neumarkt i.d.OPf.

Öffnungszeiten

Montag - Mittwoch   8.30 Uhr - 12.00 Uhr
Donnerstag   8.30 Uhr - 12.00 Uhr
14.00 Uhr - 17.00 Uhr
Freitag   8.30 Uhr - 13.00 Uhr
sowie nach Vereinbarung