Hausnummerierung

Beschreibung

Rechtsgrundlage:
Bayerisches Straßen- und Wegerecht (BayStrWG) Art. 52, Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) Art. 23 Satz 1

Die Festsetzung der Hausnummer ist Verwaltungsakt. Das Anbringen der Nummernschilder ist Angelegenheit der Grundstückseigentümer auf eigene Kosten. Die Hausnummer muß in der Regel an der Straßenseite des Gebäudes an gut sichtbarer Stelle angebracht werden.

Ansprechpartner

Dobra, Sandra

Grünbaumwirtsgasse 21, EG
Sachbearbeiterin
09181 255-183
sandra.dobra@neumarkt.de
09181 255-201

Adressen

Rathausplatz 1, 92318 Neumarkt

Öffnungszeiten

Montag - Mittwoch   8.30 Uhr - 12.00 Uhr
Donnerstag

 

  8.30 Uhr - 12.00 Uhr

14.00 Uhr - 17.00 Uhr

Freitag   8.30 Uhr - 13.00 Uhr

sowie nach Vereinbarung