Grundsteuer

Beschreibung

Die Grundsteuer ist wie die Gewerbesteuer eine Realsteuer, da sie an reale Werte (Grundbesitz) anknüpft und persönliche Eigenschaften, insbesondere die Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen grundsätzlich unberücksichtigt lässt.

Die Verwaltung der Realsteuern wurde in der Weise aufgeteilt, dass die Finanzämter für die Feststellung der Besteuerungsgrundlagen, die Festsetzung der Steuermessbeträge und den Erlass der Steuermessbescheide ermächtigt sind. Die Gemeinden jedoch sind zuständig für die Festsetzung der Hebesätze, die Berechnung der Steuer, den Erlass der Realsteuerbescheide, die Einhebung und die Beitreibung der Steuern.


Hebesätze:

  • für Grundsteuer A 235 v.H.
  • für Grundsteuer B 275 v.H.


Rechtsgrundlagen:

  • Grundsteuergesetz
  • Bewertungsgesetz
  • Haushaltssatzung


Was ist mitzubringen:

Bei Rückfragen ist die Angabe der auf dem Steuerbescheid aufgeführten Finanzadresse unbedingt erforderlich.

Fristen:
Die Widerspruchsfrist gegen die Grundabgabenbescheide der Stadt Neumarkt beträgt 1 Monat ab Bekanntgabe des Bescheides.

Ansprechpartner

Delling, Elke

Rathaus III, 1. OG, Zi. 10
Sachbearbeiterin
09181 255-2061
elke.delling@neumarkt.de
09181 255-129

Götz, Rita

Rathaus III, 1. OG, Zi. 10
Sachbearbeiterin
09181 255-114
rita.goetz@neumarkt.de
09181 255-129

Herdegen, Michael

Rathaus III, 1. OG, Zi. 15
Sachgebietsleiter
09181 255-113
michael.herdegen@neumarkt.de
09181 255-129

Adressen

Untere Marktstraße 14, 92318 Neumarkt i.d.OPf.

Öffnungszeiten

Montag - Mittwoch   8.30 Uhr - 12.00 Uhr
Donnerstag   8.30 Uhr - 12.00 Uhr
14.00 Uhr - 17.00 Uhr
Freitag   8.30 Uhr - 13.00 Uhr
sowie nach Vereinbarung