Grabstellen: Grabmalgenehmigungen

Beschreibung

Gemäß § 53 Abs. 1 der Bestattungssatzung der Stadt Neumarkt i.d.OPf. bedürfen die Errichtung und jede Änderung von Grabmalen der vorherigen schriftlichen Genehmigung durch die Stadt Neumarkt i.d.OPf.

Was ist zu vorzulegen:
Dem Antrag auf Genehmigung von Grabmalen ist ein Formblatt mit entsprechender Skizze/Darstellung des geplanten Grabmals (§ 53 Abs. 2 der Bestattungssatzung der Stadt Neumarkt i.d.OPf.) beizufügen.
Dieses Formblatt liegt bei der Friedhofsverwaltung und bei den Neumarkter Steinmetzbetrieben auf.

Gebühren:
Für die Erteilung der Erlaubnis zur erstmaligen Aufstellung, zur Änderung oder Erneuerung eines Grabmals werden folgende Gebühren erhoben:

a) bei Urnennischenplatten 50,- EUR
b) bei Urnengräbern 70,- EUR
c) bei allen anderen Grabstätten 90,- EUR

Für Urnenbeisetzungen im Friedhain und in den anonymen Gräbern werden keine Genehmigungsgebühren erhoben.

 

Fristen:
Nach § 53 Abs. 3 der Bestattungssatzung der Stadt Neumarkt i.d.OPf. darf vor Erteilung der Genehmigung nicht mit den Arbeiten im Friedhof begonnen werden.

Ansprechpartner

Götz, Marianne

Rathaus IV, 1. OG, Zi. 101
Sachbearbeiterin
09181 255-2676
marianne.goetz@neumarkt.de
09181 255-2679

Lang, Michael

Rathaus IV, 1. OG, Zi. 105
Sachbearbeiter
09181 255-242
michael.lang@neumarkt.de
09181 255-2679

Steger, Eugen

Rathaus IV, 1. OG, Zi. 105
Sachbearbeiter
09181 255-241
eugen.steger@neumarkt.de
09181 255-2679

Adressen

Fischergasse 1, 92318 Neumarkt i.d.OPf.

Öffnungszeiten

Montag - Mittwoch 8.30 Uhr - 12.00 Uhr
Donnerstag 8.30 Uhr - 12.00 Uhr
14.00 Uhr - 17.00 Uhr
Freitag 8.30 Uhr - 13.00 Uhr
sowie nach Vereinbarung