Gefährliche Tiere

Beschreibung

Vor der Haltung von gefährlichen Tieren (hierzu zählen insbesondere Kampfhunde, Schlangen, Spinnen, Scorpione etc.) ist eine Erlaubnis schriftlich zu beantragen, die jedoch nur in begründeten, sehr seltenen Ausnahmefällen erteilt werden kann.

Was ist mitzubringen:
Polizeiliches Führungszeugnis(nicht älter als 3 Monate)
Begründung des berechtigten Interesses (keine Liebhaberei) zur Tierhaltung

Gebühren:
25,00 EUR bis 400,00 EUR

Fristen:
Die Erlaubnis ist vor dem Erwerb des Tieres zu beantragen.

Ansprechpartner

Gottschalk, Daniel

Rathaus II, 1. OG, Zi. 15
Amtsleiter
09181 255-220
daniel.gottschalk@neumarkt.de
09181 255-239

Adressen

Rathausplatz 2, 92318 Neumarkt i.d.OPf.

Öffnungszeiten

Montag - Mittwoch 8.30 Uhr - 12.00 Uhr
Donnerstag 8.30 Uhr - 12.00 Uhr
14.00 Uhr - 17.00 Uhr
Freitag 8.30 Uhr - 13.00 Uhr
sowie nach Vereinbarung