Gastschulanträge

Beschreibung

Entscheidungen über Gastschulanträge werden durch die Stadt Neumarkt als Wohnsitzgemeinde gefällt. Die hierfür zuständige Abteilung beteiligt im Gastschulverfahren die aufnehmende und die bisherige Schule, u.U. auch die aufnehmende Gemeinde.

Was ist mitzubringen:
Gastschulantrag. Das Antragsformular ist auch bei dem zuständigen Sachbearbeiter erhältlich.

Ansprechpartner

Weber, Jürgen

Rathaus III, 1. OG, Zi. 13
Sachgebietsleitung Kinderbetreuung und Schulen
09181 255-121
juergen.weber@neumarkt.de
09181 255-129

Adressen

Untere Marktstraße 14, 92318 Neumarkt

Öffnungszeiten

Montag - Mittwoch   8.30 Uhr - 12.00 Uhr
Donnerstag

 

  8.30 Uhr - 12.00 Uhr

14.00 Uhr - 17.00 Uhr

Freitag   8.30 Uhr - 13.00 Uhr

sowie nach Vereinbarung