Führungszeugnis

Beschreibung

Jede Person, die das 14. Lebensjahr vollendet hat, und in Neumarkt i.d.OPf. mit Wohnsitz gemeldet ist, kann einen Antrag auf Erteilung eines

  • (Privat-)Führungszeugnisses (Muster N) oder eines
  • (Behörden-)Führungszeugnisses (Muster 0)

stellen. Antragsberechtigt ist der Betroffene bzw. sein gesetzlicher Vertreter. Die Antragsberechtigten können sich bei der Antragstellung nicht durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen.

Was ist mitzubringen:
Personalausweis oder Reisepass. Bei (Behörden-)Führungszeugnissen ist die Anschrift der Empfangsbehörde anzugeben.

Gebühren:
13,00 EUR

Fristen:
Die Ausstellung durch das Bundeszentralregister in Bonn erfordert ca. 2 Wochen. Bitte berücksichtigen Sie dies bei der Beantragung.

Es gibt die Möglichkeit beim Bundesamt für Justiz Führungszeugnisse online zu beantragen.

Folgende Anträge können online gestellt werden:

  • Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses für private Zwecke
  • Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses zur Vorlage bei einer Behörde
  • Antrag auf Erteilung eines erweiterten Führungszeugnisses

Folgende Voraussetzungen müssen dazu erfüllt sein:

  • Antragsteller müssen im Besitz eines neuen Personalausweises oder elektronischen Aufenthaltstitels jeweils mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion sein.
  • Erforderlich ist ein Kartenlesegerät zum Auslesen des Ausweisdokuments und eine AusweisApp ab der Version 1.13, die auf der Seite des Bundesamts für Justiz kostenlos heruntergeladen werden kann.
  • Falls Nachweise hochgeladen werden müssen (z.B. soweit Gebührenfreiheit geltend gemacht wird oder bei der Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses) sind ggf. ein Scanner bzw. eine Digitalkamera erforderlich.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage des Bundesamts für Justiz.

Ansprechpartner

Eglmeier, Barbara

Rathaus II, 2. OG, Zi. 27
Sachbearbeiterin
09181 255-236
einwohneramt-fundamt@neumarkt.de
09181 255-233

Herzog, Sabine

Rathaus II, 2. OG, Zi. 27
Sachbearbeiterin
09181 255-221
einwohneramt-fundamt@neumarkt.de
09181 255-233

Stoiber, Carolin

Rathaus II, 2. OG, Zi. 27
Sachbearbeiterin
09181 255-236
einwohneramt-fundamt@neumarkt.de
09181 255-233

Wittmann, Ralf

Rathaus II, 2. OG, Zi. 27
Sachbearbeiter
09181 255-235
einwohneramt-fundamt@neumarkt.de
09181 255-233

Adressen

Rathausplatz 2, 92318 Neumarkt i.d.OPf.

Öffnungszeiten

  • Ab 03.03.2025 ist die Vorsprache im Einwohnermeldeamt täglich, ohne vorherige Terminvereinbarung, möglich. Die Öffnungszeiten sind:
    Montag: 08:30 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr
    Dienstag und Mittwoch: 08:30 bis 12:00 Uhr
    Donnerstag: 08:30 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr
    Freitag: 08:30 bis 13:00 Uhr
  • Dienstagnachmittag ist für die Beantragung von Ausweisdokumenten schulpflichtiger Kinder reserviert. Diese Termine können ausschließlich telefonisch unter 09181 255-228 vereinbart werden.
  • Terminvereinbarungen sind nur noch für die längerfristigen Termine (8 Wochen) möglich. Diese Termine sind begrenzt, da der Parteiverkehr überwiegend ohne Termine abgewickelt wird: Online-Terminvereinbarung im Einwohnermeldeamt

Bitte beachten Sie:

  • Für die Bearbeitung von Anliegen ist ein Ticket zu ziehen. Ohne Ticket ist keine Vorsprache möglich.
  • Das Tageskontingent richtet sich nach der Anzahl der anwesenden Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen. Wenn dieses erschöpft ist, erfolgt keine weitere Ausgabe von Tickets.
  • Es kann zu längeren Wartezeiten kommen.
  • Die letzte Vorsprachemöglichkeit ist 20 Minuten vor Ende der Öffnungszeit.
  • Seit 1. Mai 2025 werden nur noch digitale Passbilder akzeptiert. Diese können gebührenpflichtig direkt im Einwohnermeldeamt erstellt werden. Alternativ können die Passbilder auch von einem zertifizierten Fotostudio oder Drogeriemarkt angefertigt werden. Hier muss der gedruckte Data-Matrix-Code zum Termin mitgebracht werden.