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Jede Person, die das 14. Lebensjahr vollendet hat, und in Neumarkt i.d.OPf. mit Wohnsitz gemeldet ist, kann einen Antrag auf Erteilung eines
stellen. Antragsberechtigt ist der Betroffene bzw. sein gesetzlicher Vertreter. Die Antragsberechtigten können sich bei der Antragstellung nicht durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen.
Was ist mitzubringen:
Personalausweis oder Reisepass. Bei (Behörden-)Führungszeugnissen ist die Anschrift der Empfangsbehörde anzugeben.
Gebühren:
13,00 EUR
Fristen:
Die Ausstellung durch das Bundeszentralregister in Bonn erfordert ca. 2 Wochen. Bitte berücksichtigen Sie dies bei der Beantragung.
Es gibt die Möglichkeit beim Bundesamt für Justiz Führungszeugnisse online zu beantragen.
Folgende Anträge können online gestellt werden:
Folgende Voraussetzungen müssen dazu erfüllt sein:
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage des Bundesamts für Justiz.
| Montag: | 08:30 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr |
| Dienstag und Mittwoch: | 08:30 bis 12:00 Uhr |
| Donnerstag: | 08:30 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr |
| Freitag: | 08:30 bis 13:00 Uhr |
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