Friedhofarbeiten: Berechtigungsscheine

Beschreibung

Bildhauer, Steinmetze, Gärtner, Bestatter und sonstige Gewerbetreibende bedürfen für Tätigkeiten auf den Friedhöfen der vorherigen Zulassung durch die Stadt, die gleichzeitig den Umfang der Tätigkeiten festlegt (§ 32 Nr. 1 der Bestattungssatzung der Stadt Neumarkt i.d.OPf.). Die Zulassung erfolgt durch kostenpflichtigen Berechtigungsschein, der jährlich zu erneuern ist (§ 32 Nr. 3 Satz 1 u. 2 der Bestattungssatzung der Stadt Neumarkt i.d.OPf.).

Was ist mitzubringen:

Sie benötigen als Gewerbetreibender u.a. folgende Nachweise zur Beantragung des Berechtigungsscheins (§ 32 Abs. 2 Buchst. b) u. c) der Bestattungssatzung):

  • Nachweis über die Ablegung der Meisterprüfung oder
  • Nachweis über die Eintragung in die Handwerksrolle oder
  • Nachweis einer gleichwertigen Qualifikation und
  • Nachweis über den Abschluss einer
  • Betriebshaftpflichtversicherung

Bei der Ausführung von gewerblichen Arbeiten in den Friedhöfen ist der Berechtigungsschein immer mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen. (§ 32 Abs. 4 der Bestattungssatzung der Stadt Neumarkt i.d.OPf.)

Gebühren:
Die Zulassung erfolgt durch kostenpflichtigen Berechtigungsschein.

  • Jahresberechtigungsschein 80,00 EUR
  • Einzelberechtigungsschein  45,00 EUR

Fristen:
Die Jahresberechtigungsscheine müssen rechtzeitig im Vorjahr und die Einzelberechtigungsscheine müssen rechtzeitig vor Ausführung der geplanten Arbeiten beantragt werden.

Ansprechpartner

Götz, Marianne

Rathaus IV, 1. OG, Zi. 101
Sachbearbeiterin
09181 255-2676
marianne.goetz@neumarkt.de
09181 255-2679

Lang, Michael

Rathaus IV, 1. OG, Zi. 105
Sachbearbeiter
09181 255-242
michael.lang@neumarkt.de
09181 255-2679

Steger, Eugen

Rathaus IV, 1. OG, Zi. 105
Sachbearbeiter
09181 255-241
eugen.steger@neumarkt.de
09181 255-2679

Adressen

Fischergasse 1, 92318 Neumarkt i.d.OPf.

Öffnungszeiten

Montag - Mittwoch 8.30 Uhr - 12.00 Uhr
Donnerstag 8.30 Uhr - 12.00 Uhr
14.00 Uhr - 17.00 Uhr
Freitag 8.30 Uhr - 13.00 Uhr
sowie nach Vereinbarung