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Die Rentenantragstelle beglaubigt Rentenbescheide und andere Urkunden, die bei den Rentenversicherungsträgern vorgelegt werden müssen.
Was ist mitzubringen:
Originalurkunde oder Rentenbescheid, der beglaubigt werden soll.
Gebühren:
Für Rentenzwecke ist die Beglaubigung kostenlos.
| Montag - Mittwoch | 8.30 Uhr - 12.00 Uhr |
| Donnerstag | 8.30 Uhr - 12.00 Uhr 14.00 Uhr - 17.00 Uhr |
| Freitag | 8.30 Uhr - 13.00 Uhr |
| sowie nach Vereinbarung |
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